1. Verfassung

1.1. Staatsname

República de Angola (Republik Angola)

1.2. Staatswappen und Staatsflagge

Flagge: Zwei horizontale Streifen, rot (oben) und schwarz (unten); in der Mitte ein goldener Stern und eine Machete (Buschmesser), die sich mit einer halben gezackten Krone kreuzt. Quelle: BFF. Interne Dokumentation. Januar 1994.

1.3. Staatsform

Mit der Verfassung von 1975 wurde Angola ein sozialistischer Einparteienstaat mit einem Präsidialsystem (der Präsident war gleichzeitig Regierungschef und Vorsitzender der Einheitspartei). Staatspartei war die 'Volksbewegung für die Befreiung Angolas' (MPLA). Im Dezember 1990 gab die MPLA ihre marxistisch-leninistische Doktrin zugunsten eines demokratischen Sozialismus auf und stimmte dem Grundsatzentscheid für eine Verfassungsrevision zu, um ein Mehrparteiensystem und eine halbpräsidiale Regierung (der Premierminister wurde Regierungschef) einzuführen. Am 11. Mai 1991 trat das Gesetz über das Mehrparteiensystem, das im März 1991 vom Parlament verabschiedet worden war, in Kraft. Durch eine neue Verfassungsrevision wurde im August 1992 die 'Volksrepublik Angola' in 'Republik Angola' umbenannt.

2. Soziales und Kultur

2.1. Bevölkerung

Das Land hat eine Fläche von 1'246'700 km². Mitte 1995 schätzte man die Bevölkerung auf 11'561'000 Einwohner (wovon fast drei Millionen in Luanda lebten; 1975 hatte die Hauptstadt nur 400'000 Einwohner). Bevölkerungsdichte (Schätzung 1994): 9,3 Einw./km². Im Februar 1995 schätzte man, dass 51% der Bevölkerung weniger als 15 Jahre alt war. Die Bantus machen den grössten Teil der angolanischen Bevölkerung aus. Sie sind in acht Hauptethnien aufgeteilt, die sich wiederum in etwa hundert Unterethnien gliedern lassen. 1983 entsprachen diesen Hauptethnien folgende Bevölkerungsanteile: Ovimbundu 37,2%, Mbundu 24%, Kongo 13,2%, Nganguela 5,8%, Lunda-Quioco (Chokwé) 5,4%, Nyaneka-Humbé 5,4%, Luimbe 5,4%, Ambo 2,4%. Neben den Bantus leben in Angola einige zur Khoi-Gruppe gehörende Völker, die von Buschmännern und Hottentotten abstammen, sowie ein paar Tausend Europäer und Mischlinge. Karte der Volksgruppen in Angola Quelle: Der Standard. Wien. 23.10.1992

2.2. Sprache

Amtssprache ist Portugiesisch. Die wichtigsten Lokalsprachen sind Kikongo (Provinz Zaire), die beiden Mbundu-Dialekte Kimbundu (Provinz Luanda) und Umbundu (Provinz Benguela) sowie Kioko (Lunda, Bié) und Ganguela (Bié). Schätzungsweise können sich fast 40% der Angolaner auf Französisch verständigen. NB: Eine bestimmte Anzahl Angolaner kann und spricht auch Lingala, eine Sprache, die nicht aus Angola, sondern aus dem Norden der 'Demokratischen Republik Kongo' (Ex-Zaire) stammt. Diese Angolaner sind in der Demokratischen Republik Kongo geboren oder haben als Flüchtlinge lange dort gelebt (v.a. die 'retornados'). Häufig sprechen die letztgenannten nicht oder nur schlecht Portugiesisch.

2.3. Religion

Angola ist ein mehrheitlich christliches Land. 1985 zählte man 53% Katholiken, 9,2% Protestanten sowie 35% Animisten. Der Rest der Bevölkerung gehört einer unabhängigen Kirche an, insbesondere der tokoistischen und der kimbanguistischen Kirche. Ende 1994 belief sich die Zahl der vom Staat offiziell anerkannten Kirchen auf 71. Hierzu zählten die katholische Kirche, die reformierten Kirchen und die 1987 anerkannte kimbanguistische Kirche – auch 'Kirche Jesu Christi auf Erden durch den Propheten Simon Kimbangu' genannt – sowie die tokoistische Kirche – oder 'Kirche unseres Herrn Jesus Christus auf Erden' (gegründet durch den Propheten Simão Toko) und die Zeugen Jehovas, welche im April 1992 offiziell anerkannt wurden. Etwa hundert Eintragungsgesuche von kleineren Kirchen standen noch auf der Warteliste.

2.4. Schul- und Bildungswesen

Die Einschulung ist ab der Primarschule obligatorisch. Offizielle Schulsprache ist Portugiesisch. Kindergarten: vor dem 6. Lebensjahr. Primarschule: von sechs bis elf Jahren; Sekundarschule: von elf bis 16 Jahren; Berufsschule und/oder höhere Schulausbildung: ab 16 Jahren (drei Ausbildungsstätten: 'Universidade de Angola' in Luanda sowie die Fakultäten der gleichen Universität, die sich in Huambo und Lubango befinden; vor allem Naturwissenschaften, Recht, Wirtschaft, Medizin, Ingenieurwissenschaften und Agronomie). Das akademische Jahr erstreckt sich theoretisch von September bis Juni, in der Praxis von Oktober bis Juli. Lehrkräfte fehlen auf allen Ausbildungsstufen. Um diesem Lehrermangel entgegenzuwirken, wurden seit 1977 mehrere Ausbildungsstätten gegründet, wie das 'Höhere Institut für Erziehungswissenschaften' in Lubango, das 'Pädagogische Industrie-Institut' in Huambo, die 'Sporthochschule' sowie Lehrerseminare (theoretisch eines in jeder Provinz), Zentren für Kurzausbildung (in fast allen Provinzen) und Ausbildungszentren für Sportlehrer in Luanda und Namibe. Im Juli 1991 haben die Behörden die Liberalisierung des Bildungswesens angekündigt, was dazu führte, dass ab dem Schuljahr 1991 - 1992 einige Privatschulen gegründet wurden. Ende 1994 schätzte man die Zahl der konfessionellen Grundschulen auf etwa 200. Gemäss den 1997 von UNO-Beamten vorgelegten Zahlen liegt die Analphabetenrate im Landesdurchschnitt bei rund 40% (in ländlichen Gebieten dürfte sie fast doppelt so hoch sein). Zudem sind 66% aller Kinder weniger als fünf Jahre zur Schule gegangen.

2.5. Medizinische Infrastruktur

Seit der Unterzeichnung der Friedensabkommen am 20. November 1994 bemüht sich Angola um die Wiederherstellung einer minimalen medizinischen Infrastruktur, was vor allem der Unterstützung von seiten verschiedener internationaler Organisationen zu verdanken ist. Die Bedürfnisse sind sehr gross und die Prioritäten zahlreich. Als Beispiel sei das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) erwähnt, das sich bemüht, die Herstellung von Prothesen für die Zehntausende Zivilisten voranzutreiben, die sich, durch Minenexplosionen verwundet, einer Amputation unterziehen mussten (1997 war schätzungsweise einer von 334 Angolanern amputiert). Eine regelmässige und umfassende medizinische Versorgung, die grundsätzlich kostenlos wäre, ist in Angola praktisch nicht vorhanden. Paradoxerweise ist gerade das Prinzip der Kostenlosigkeit die Ursache dafür, dass eine solche Versorgung fast völlig fehlt. Denn medizinisches Material und Medikamente werden, sofern es sie überhaupt gibt, vom Pflegepersonal oder von Dritten gestohlen und auf dem Schwarzmarkt verkauft. Unter solchen Umständen herrschen in den verschiedenen öffentlichen Spitälern des Landes Nachlässigkeit und Korruption, und die Anstrengungen der etwa 500 Ärzte des Landes (d.h. ungefähr ein Arzt auf 22'500 Einwohner) verlaufen oft im Sande. Die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und die niedrigen Löhne (durchschnittlich zwischen ein und drei US$ pro Monat) veranlassten das Personal des Gesundheitssektors im März 1996 zu einem kurzen Streik. Im 'Josina Machel'-Spital in Maianga, dem grössten Spital von Luanda, ist es sogar vorgekommen, dass das Pflegepersonal vor der Durchführung einer Bluttransfusion von den Patienten oder ihren Familien hohe Geldsummen verlangte oder dass es die Kranken bei Unterbrüchen der Wasser- oder Stromversorgung einfach ihrem Schicksal überliess. Seit November 1996 hat sich die Situation in diesem Spital leicht verbessert, was darauf zurückzuführen ist, dass die japanische Regierung 1,5 Millionen US$ gespendet hat, um einen Teil der benötigten Medikamente und Ausrüstungen zu kaufen. Behandlungen, welche über das Anfangsstadium hinausgehen, können nur selten im Lande selbst erfolgen. Manchmal führt ein Routineeingriff wegen miserabler hygienischer Bedingungen trotz der Anwesenheit kompetenter Ärzte zu einer Amputation oder gar zum Tod. Die wenigen Medikamente, welche in den Apotheken oder auf den Parallelmärkten erhältlich sind, sind selten die, welche am dringendsten benötigt werden, und für den Grossteil der Bevölkerung sind sie zudem oft unerschwinglich. Der Angolaner, der über genügend finanzielle Mittel verfügt (eine verschwindend kleine Minderheit der Bevölkerung), wird sich – im besten Fall – im Ausland oder – im schlimmsten Fall – in einer der Privatkliniken des Landes, deren Anzahl und Behandlungskosten rasch wachsen, behandeln lassen. Infolge der fehlenden Hygiene grassieren überall im Land weiterhin Epidemien. Die häufigsten Krankheiten wie Malaria und Atemwegsinfektionen (Tuberkulose usw.) führen zusammen mit Meningitis-, Masern-, Cholera-, Starrkrampf-, und Trypanosomiasisepidemien (Schlafkrankheit) oder Fehlernährung zu einer extrem hohen Sterblichkeitsrate, namentlich bei den Kindern. So erreichte nach einer Schätzung des UNICEF im Jahre 1994 eines von drei angolanischen Kindern das Alter von fünf Jahren nicht (320 Todesfälle auf 1'000 Geburten). Zudem zählte man 1996 auf 100'000 Neugeborene 1'500 Totgeburten. Aktionen zur Ausrottung der obengenannten Krankheiten werden immer wieder dadurch beeinträchtigt, dass nicht die gesamte Bevölkerung erreicht werden kann. So konnten beispielsweise die 1996 und 1997 veranstalteten nationalen Poliomyelitis-Impftage nicht auf dem gesamten Staatsgebiet durchgeführt werden, weil bestimmte Gebiete wegen vorhandener Antipersonenminen unzugänglich waren. Was Aids anbelangt, gehört Angola zu den am stärksten betroffenen afrikanischen Ländern. Im Februar 1996 gab der angolanische Gesundheitsminister offiziell bekannt, dass seit 1985 2'652 Aids-Kranke verzeichnet worden seien und die Zahl der nicht gemeldeten Fälle im selben Zeitraum bei 16'000 liege. Bei 50% der gemeldeten Fälle handelte es sich um Frauen zwischen 29 und 39 Jahren. Kinder unter vier Jahren machten 6,4% der Fälle aus. Die Zahl der HIV-positiven Angolaner wurde auf rund eine Million geschätzt (was etwa 6% der Bevölkerung entspricht). Anzufügen ist noch, dass keine eigentliche Aids-Therapie existiert und die Kranken einfach abgesondert werden. Im psychischen und psychiatrischen Bereich wird so gut wie keine Betreuung angeboten. Im August 1997 zählte man in ganz Angola nur zwei Psychiater. Im einzigen psychiatrischen Krankenhaus des Landes - das in einem Sanatorium in Luanda untergebracht ist - waren zum gleichen Zeitpunkt die Lebensbedingungen der Patienten äusserst prekär und die hygienischen Einrichtungen bereits seit längerer Zeit ausser Betrieb.

3. Frau und Familie

Theoretisch ist die Frau dem Manne rechtlich gleichgestellt. Artikel 21 der angolanischen Verfassung (vgl. 'Nova Lei Constitucional' vom 6. Mai 1991) sieht nämlich vor, dass jeder angolanische Bürger, ohne Unterschied von Farbe, Rasse, Volkszugehörigkeit, Geschlecht, Herkunft, Religion, Bildung oder der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse, die gleichen Rechte und Pflichten hat. Artikel 3 des Familiengesetzes von 1988 stipuliert ausserdem die Rechtsgleichheit von Frau und Mann in den familiären Beziehungen. Zudem hat die Republik Angola am 17. September 1986 die Konvention der Vereinten Nationen zur Beseitigung aller Formen von Diskriminierung der Frauen ratifiziert. In der Praxis ist die Frau im täglichen Leben gegenüber dem Mann oft benachteiligt. So steht fest, dass die vor allem durch den Bürgerkrieg bedingte Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Situation sich auf die Stellung der Frau in Angola eher nachteilig ausgewirkt hat. Während eine gewisse Anzahl angolanischer Frauen in der Regierung (vier Ministerinnen und acht stellvertretende Ministerinnen unter insgesamt 87 Mitgliedern), in der Nationalversammlung (35 von 220 Abgeordneten), in der Armee (insbesondere im medizinischen Bereich), in der Verwaltung und in den politischen Parteien hohe Positionen innehat, sind Frauen in der Staatsindustrie, in der Privatwirtschaft und im Gerichtswesen (z.B. befindet sich unter den gegenwärtig neun Richtern des Obersten Gerichtshofs keine einzige Frau) meistens in untergeordneten Stellungen tätig. Zudem sind die angolanischen Frauen stets schlechter entlöhnt als ihre männlichen Kollegen, obwohl das Gesetz gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit vorschreibt. Die wirtschaftliche Verschlechterung treibt zudem Frauen und Jugendliche immer häufiger in die Prostitution (1997 gab es in Luanda schätzungsweise 500 bis 1'000 Prostituierte unter 18 Jahren). Ausserdem hat die Tradition nach wie vor einen starken Einfluss auf die Stellung der Frau. So werden nach altem Brauch immer noch Ehen vor der Pubertät geschlossen, obschon die geltenden Gesetze dies untersagen. Überdies wird es im Landesinnern meistens immer noch den Frauen überlassen, für den Lebensunterhalt der Familien zu sorgen, insbesondere durch Feldarbeit. Deswegen sind auch mehr Frauen durch die Explosion von in den Feldern vergrabenen Minen zu Behinderten geworden als Männer. Studien haben zudem ergeben, dass die Gewalt in der Ehe stetig zugenommen hat. Es wurde ausgerechnet, dass bei einem Drittel der Tötungen Frauen die Opfer waren, wobei diese in den meisten Fällen von ihren Ehemännern umgebracht worden waren. Überdies ist festzustellen, dass die Frauen gegenüber den Männern vor Gericht meist benachteiligt sind. Allerdings wurde im April 1997 in der 'Regierung der Einheit und nationalen Versöhnung' (GURN) ein Ministerium für Frauenfragen geschaffen, das von einer Frau geleitet wird. Zudem konnten im Jahr 1997 mehrere Konferenzen, die sich hauptsächlich mit der Gewalt in der Ehe befassten, abgehalten werden. An diesen Konferenzen wurden unter anderem Beschlüsse ausgearbeitet, worin die Behörden aufgefordert werden, das noch aus der Kolonialzeit stammende Zivilgesetzbuch zu revidieren, um die frappierende Benachteiligung der Frauen in Erbangelegenheiten, beim Verkauf von Eigentum und bei der Beteiligung an geschäftlichen Aktivitäten aufzuheben. Die Angolanerinnen haben überdies die Rekrutierung einer bestimmten Zahl von Polizistinnen mit erweiterten Kompetenzen bei Gewalt in der Ehe sowie die Schaffung eines umfassenden Sozialprogramms für Frauen gefordert. Die Beschneidung der Frauen (Verstümmelung im Genitalbereich) ist in Angola kaum verbreitet. Diese Praxis beschränkt sich weitgehend auf einige ländliche Gegenden in der Provinz Moxico im Osten des Landes und wird von den Behörden verurteilt.

4. Medien

Die audiovisuellen Medien, die Presse und die meisten Druckereien bleiben grossenteils unter staatlicher Kontrolle. Die Medienpolitik und die Zensur unterstehen ausserdem einem Komitee, das sich aus dem Informationsminister, dem Präsidentensprecher sowie den Leitern der staatlichen Fernseh- und Radiosender und der staatlichen Zeitungen zusammensetzt. Umstrittenen Persönlichkeiten, insbesondere aus den Oppositionsparteien, wird der Zugang zu den Medien ausserordentlich erschwert. Obwohl die Verfassung von 1991 die Meinungsfreiheit garantiert, werden die wenigen unabhängigen Radiostationen, Zeitschriften und Journalisten meistens von den Behörden streng überwacht, weshalb sie eine gewisse Selbstzensur üben. Kritische Medien sind zuweilen der Einschüchterung von seiten konservativer Kreise der regierenden Partei MPLA ausgesetzt. Unabhängige Journalisten wurden ausserdem von Unbekannten bedroht und manchmal auch angegriffen. Einige Journalisten wurden sogar ermordet. So wurde beispielsweise der Chefredaktor der unabhängigen Zeitung 'Imparcial Fax', der Nachforschungen über die Korruption und Unterschlagung in Regierungs- und Verwaltungskreisen angestellt hatte, am 18. Januar 1995 in Luanda von bewaffneten Personen umgebracht. In einem Anfang 1996 veröffentlichten Bericht des 'Media Institute for Southern Africa' steht: "Es ist völlig klar, dass die machthabende Partei und die Regierung der Presse und den elektronischen Medien einen Maulkorb angelegt haben. Medien und Journalisten, die in den von der UNITA kontrollierten Gebieten tätig sind, müssen unter denselben oder unter noch härteren Bedingungen arbeiten".

4.1. Nachrichtenagenturen

- ANGOP (Angola Prensa): Die 1978 gegründete, vom Staat kontrollierte Agentur veröffentlicht Pressemitteilungen in Portugiesisch und Französisch.

- KUP (Kwacha United Press): Presseagentur der UNITA.

4.2. Zeitungen und Zeitschriften

- Actual Fax: Unabhängige Wochenzeitschrift, die seit 1995 per Fax verbreitet wird. Herausgegeben wird sie von Leopoldo Baio, einem ehemaligen Mitarbeiter von 'Imparcial Fax'.

- Comércio e Actualidade: Wirtschaftliche Wochenzeitschrift, die seit Januar 1994 in Luanda von den Herausgebern des Wirtschaftsmagazins 'Comércio Externo' publiziert wird.

- Correio da Semana: Wochenzeitung im Besitz des 'Jornal de Angola'. Es handelt sich um die erste nach den Friedensabkommen vom Mai 1991 geschaffene Zeitung.

- Folha 8/Expresso: Unabhängige Wochenzeitschrift, die seit Mai 1996 von William Tonet (siehe ADHA) in Luanda herausgegeben und per Fax verbreitet wird. Sie hat den frei gewordenen Platz des 'Imparcial Fax' eingenommen.

- Jornal de Angola: Vom Staat kontrollierte und in Luanda erscheinende Tageszeitung in portugiesischer Sprache. Ihre Auflage beträgt ungefähr 50'000 Exemplare.

- Imparcial Fax: Unabhängiges Informationsblatt, das im Februar 1994 geschaffen und in Luanda publiziert wurde. Nach der Ermordung des Chefredaktors am 18. Januar 1995 wurde die Publikation eingestellt. Im Exil lebende Journalisten versuchen von Südafrika aus einen Neustart.

- Tempos Novos: Wochenzeitschrift; erscheint seit 1995.

- Terra Angolana: Wochenzeitschrift der UNITA. Sie wird in Portugal herausgegeben und erscheint ausschliesslich in den von dieser Organisation besetzten Zonen.

- 'M' (oder 'The M'): Eine vom 'Movimento Popular de Libertação de Angola' (MPLA) neu geschaffene Zeitung, deren Erscheinen am 17. September 1996 vom Generalsekretär der Partei, João Lourenço, angekündigt worden war.

4.3. Radio

- RNA (Radio Nacional de Angola): Das 1976 gegründete, vom Staat kontrollierte Radio sendet täglich vier Nachrichtenbulletins in Portugiesisch, stündlich Kurznachrichten sowie ein tägliches Bulletin auf Französisch, Englisch, Spanisch und in den vier wichtigsten Lokalsprachen. Sender des RNA gibt es in den wichtigsten Provinzhauptstädten, insbesondere in Huambo – wo es am 16. Dezember 1994 wieder zu senden begonnen hat – und in der Enklave Cabinda.

- LAC (Luanda Antena Comercial): Kommerzielles Privatradio von Luanda, das kurz vor den Wahlen vom September 1992 geschaffen wurde. Es wird von den Führern der MPLA finanziert und kontrolliert.

- VORGAN (Voz da Resistência do Galo Negro): 'Die Stimme des Widerstands des schwarzen Hahnes' ist der Schwarzsender der UNITA. Die 1979 geschaffene Radiostation sendete zunächst von Südafrika aus. Seit 1986 sendet sie auf verschiedenen UKW-Frequenzen von Jamba (Cuando-Cubango) aus.

- Cabinda Resistente: Mitte 1994 in Cabinda eingerichtet. Es handelt sich um den Geheimsender der FLEC-FAC.

- Radio 2000: 1992 gegründetes kommerzielles Privatradio mit Sitz in Lubango (Provinz Huila). Es wird von der MPLA finanziert.

- RCC (Radio Cabinda Comercial): Kommerzielles Privatradio, 1992 in Cabinda eingerichtet und von der MPLA finanziert.

- RM (Radio Morena): Kommerzielles Privatradio mit Sitz in Benguela (Provinz Benguela), das von der MPLA finanziert wird. Es wurde kurz vor den Wahlen von 1992 gegründet.

4.4. Fernsehen

- TPA (Televisão Popular de Angola): 1975 gegründet und vom Staat kontrolliert. Die Zahl der Zuschauer wird auf ungefähr 1,5 Millionen geschätzt. Die TPA sendet von Luanda aus und wird in nahezu allen Gebieten des Landes empfangen. Mit der Unterzeichnung des Lusaka-Protokolls wurden in mehreren Provinzhauptorten neue Sender und Relaisstationen eingerichtet. Die TPA-Programme werden täglich während rund neun Stunden (von 15.00 Uhr bis Mitternacht) gesendet. Um 17.30 Uhr wird eine Nachrichtensendung in allen wichtigen Landessprachen ausgestrahlt. Die TPA beschäftigt 900 Personen und verfügt über vier Regionalsender.

5. Wirtschaft

5.1. Volkswirtschaft

Der gewaltsame Konflikt im Anschluss an die Wahlen von 1992 führte zu einem Rückgang der inländischen Produktion um 25% und zu einer beispiellosen Zerstörung der Infrastrukturanlagen und der wichtigsten Einrichtungen des Landes. 1994 betrug das Bruttoinlandprodukt (BIP) pro Einwohner etwa 410 US$, womit es sich gegenüber 1990 halbiert hatte. 1995 belief sich allein die Staatsschuld Angolas, welche auf 11,4 Milliarden US$ geschätzt wurde (davon 7,3 Milliarden US$ Zahlungsrückstand), auf 365% des Bruttoinlandproduktes. 1997 war das BIP pro Kopf wieder auf 450 US$ gestiegen. Allerdings konzentrierte sich der Reichtum des Landes weiterhin auf eine kleine Elite, und die wirtschaftliche und soziale Lage der meisten Angolaner blieb eher schlecht. Nach den 1997 von den Vereinten Nationen vorgelegten Zahlen lebten 67% der angolanischen Bevölkerung unter der Armutsgrenze (21% in grösstem Elend). Im August 1997 protestierten die Abgeordneten der Oppostion gegen den Entwurf des Staatsbudgets und warfen der Regierung vor, sie hätte dem Parlament ein "Kriegsbudget" vorgelegt. Darin wurden der Verteidigung 22% der Ausgaben zugemessen, dem Bildungswesen nur 6%. Laut offiziellen Angaben ist das BIP 1995 um 12,5% gewachsen, 1996 um 9%. Diese Ergebnisse lassen sich hauptsächlich auf die Wiederankurbelung der Erdölproduktion zurückführen. 1997 erreichte die Erdölproduktion, welche infolge der Kämpfe, die 1993 in den Erdölgebieten der Provinz Zaire stattgefunden hatten, massiv zurückgegangen war, einen Rekord von 750'000 Barrel pro Tag. Im Dezember 1997 schätzte man die mit dem Erdöl erzielten Jahreseinnahmen auf ungefähr fünf Milliarden US$. Zur gleichen Zeit machte der Erdölexport 90% der Gesamtausfuhr des Landes und über 80% der staatlichen Einkünfte aus. Auch der Abbau von Bodenschätzen ist wieder aufgenommen worden. Das Land verfügt nämlich über unermessliche Bodenschätze, wobei vor allem Gold, Eisen, Phosphat, Mangan, Kupfer, Silber, Kimberlit und Diamanten zu nennen sind. Anfang 1998 schätzte man die Diamantenproduktion von 1997 auf rund 700 Millionen US$. Diese Zahl setzte sich zusammen aus den Einnahmen durch die "offizielle" Produktion (Staat) und die "inoffizielle" Produktion (UNITA und private Schürfer). Man hat jedoch errechnet, dass lediglich ein Fünftel dieser Einnahmen in die Staatskasse geflossen ist. Dieses Ergebnis dürfte sich 1998 verbessern, da einige von der UNITA kontrollierte Diamantenminen entlang des Cuango-Flusses (Provinz Lunda Norte) kürzlich an den Staat zurückgefallen sind. 1997 liess sich den von der Regierung herausgegebenen offiziellen Statistiken entnehmen, dass der Industriesektor zwischen 1995 und 1996 um 16,1% gewachsen war. Die Statistik zeigte jedoch, dass das Wachstum des Industriesektors zu 86,2% dem Bergbau zuzuschreiben ist. Zu den Industriezweigen, die neben dem Bergbau ein gewisses Wachstum verzeichnen konnten, gehören die Metall-, die Papier- und die Nahrungsmittelindustrie. Infolge des Bürgerkrieges ist Angola zu einem Importeur von Agrarprodukten geworden, während es vor dem Krieg noch Agrarprodukte exportiert hatte. Beispielsweise wurden 1997 431'000 Tonnen Getreide produziert. Der Bedarf war jedoch auf 972'000 Tonnen gestiegen, so dass ein Defizit von 541'000 Tonnen bestand, welches durch Importe gedeckt wurde. Die Importe nehmen allerdings tendentiell ab. Dank der internationalen Hilfe und der Fruchtbarkeit des Bodens wird die Nahrung trotz der über das ganze Land verstreuten Kriegsminen (die in Angola gelegten Minen werden auf zwölf Millionen geschätzt) immer mehr an Ort hergestellt, insbesondere im Süden des Landes. Nach Angaben der UNO verfügt Angola theoretisch über fünf bis acht Millionen Hektaren fruchtbares Land, auf welchem dank dem abwechslungsreichen Klima alle Arten von Getreide, Gemüse und Früchte angebaut werden könnten.

5.2. Beschäftigungssituation

In einem Regierungsbeschluss von 1994 ist die Arbeitswoche auf 37 Stunden festgesetzt. Dieser Beschluss wird jedoch in der Praxis nicht befolgt. Das angolanische Gesetz erlaubt die Bildung von Gewerkschaften. In Angola sind zur Zeit verschiedene Gewerkschaften tätig (siehe Kap. 15.4.). Das Streikgesetz vom 15. Juni 1991 gesteht den Arbeitern und den sie vertretenden Gewerkschaften das Streikrecht zu. Im Laufe der Jahre 1995 und 1996 wurde in fast allen Wirtschaftssektoren sowie in der Verwaltung, im Bildungs- und Gesundheitswesen gestreikt. Viele Beamte, Ärzte und Lehrer hatten nämlich seit Monaten keinen Lohn mehr erhalten. Zahlreiche Intellektuelle verliessen den öffentlichen Sektor und übernahmen eine Stelle bei einer internationalen Organisation, wo sie in Dollar bezahlt werden und bis zu hundert Mal mehr verdienen. 1997 betrug der durchschnittliche Monatslohn in Angola etwa zehn US$ (in Luanda zwischen 50 und 160 US$), was für einen annehmbaren Lebensstandard deutlich zu wenig war. Nach den 1995 vom UNICEF publizierten Zahlen betrug 1993 die Arbeitslosenrate 24,4% (bei den Frauen 32%). Laut einer anderen Quelle liegt der Anteil der Erwerbsfähigen, die keine Arbeit haben, bei 80% (Schätzung 1997).

5.3. Währung

Währungseinheit: 'Kwanza reajustado' (Kzr). 1 Kzr = 100 Lwei 1 CHF = 134'745 Kzr (Mittelkurs am 10. Februar 1998) Am 3. Juli 1995 führten die angolanischen Behörden den 'Kwanza reajustado' (Kzr) ein, der den 'Novo Kwanza' (Nkz) ablösen sollte. In der Folge wurden neue Banknoten (1'000 Kzr, 5'000 Kzr und 10'000 Kzr) in Umlauf gesetzt, und der Wert der älteren Geldscheine verminderte sich um drei Nullstellen (1 Kzr = 1'000 Nkz). Bis dahin waren die Noten zu 50'000 und 100'000 Nkz (beide im Juli 1993 eingeführt) sowie die Note zu 500'000 Nkz (im September 1994 eingeführt) die grössten Geldscheine gewesen. Der 'Novo Kwanza' blieb jedoch bis Ende 1996 neben dem 'Kwanza reajustato' weiterhin in Umlauf. Seit ihrer Einführung verliert die neue angolanische Währung ständig an Wert (Inflationsrate 1995: 3'608%). Die Lebensmittelpreise stehen in keinem Verhältnis zur Kaufkraft der überwiegenden Mehrheit der Arbeitnehmer (siehe Kap. 5.2.). Beispielsweise kostete im August 1997 in einem Supermarkt in Luanda 1 kg Zucker rund 1 US$, 1 kg Salz 0,75 US$, 1 kg Bohnen (Grundnahrungsmittel in Angola) 0,85 US$, 1 Liter Milch 1 US$, 1 kg Maismehl 0,65 US$, wobei ein Arzt monatlich ungefähr 100 US$ und eine Krankenschwester zwischen 15 und 20 US$ verdiente.

6. Mobilität

6.1. Verkehrs - und Kommunikationsmittel

Das angolanische Strassennetz, das grösstenteils aus nicht asphaltierten Verkehrswegen besteht, ist insbesondere während der Regenzeit (September-April) schwer befahrbar und sehr stark beschädigt. Im Juni 1995 schätzte man, dass mindestens 5'000 km Strasse im Krieg zerstört worden waren. Mehrere Verkehrsachsen waren vermint und die Mehrzahl der Brücken (200 von 300) und Verkehrsschilder zerstört. Unter diesen Umständen waren Reisen im Landesinnern sehr schwierig oder fast unmöglich geworden. Seither sind einige Brücken wiederaufgebaut worden, und auf einigen als besonders wichtig erachteten Strecken konnte der Verkehr wiederhergestellt werden. Im Oktober 1996 verkündete der Chef der in Angola tätigen UNO-Minensuchteams, dass sämtliche Verbindungsstrassen zu den Provinzhauptorten entmint worden seien. Laut jüngsten Berichten sollen jedoch einige dieser Strecken von den UNITA-Rebellen erneut vermint worden sein. Die wichtigsten Eisenbahnlinien, das heisst die zwischen Benguela und der kongolesischen Stadt Lubumbashi (über Huambo, Cuito und Luena), die von Luanda nach Malanje und die von Namibe nach Menongue, wurden während des Krieges durch Sabotage und andere Gewalteinwirkungen äusserst stark beschädigt und sind weiterhin völlig unbrauchbar. Für Reisen ins Landesinnere ist das Flugzeug das sicherste Verkehrsmittel, obwohl die von der nationalen Fluggesellschaft TAAG angebotenen Binnenflüge zuweilen vom Zufall abhängen. Beispielsweise musste die TAAG am 8. Dezember 1997 seine Binnenflüge wegen Treibstoffmangels annullieren. Auf dem Luftweg kann man in mehrere Provinzstädte gelangen, namentlich nach Huambo, Cuito, Uige, Negage, Mbanza Kongo, Malanje, Menongue, Luena und Saurimo. Diese Städte sind auch durch die Flugzeuge der internationalen Hilfsorganisationen miteinander verbunden. Die Städte Lobito, Porto Amboin, Sumbe und Namibe sind per Schiff von Luanda aus erreichbar. Die Auslandverbindungen werden über den internationalen Flughafen von Luanda, '4 de Fevereiro', durch die nationale Fluggesellschaft 'TAAG-Linhas Aéreas de Angola' und mehrere ausländische Fluggesellschaften sichergestellt. Ende 1997 boten folgende Fluggesellschaften regelmässige Flüge von und nach Luanda an: TAAG (Lissabon/Rom/Paris), TAP-Air Portugal (Lissabon), Air France (Paris), Sabena (Luanda-Kinshasa-Brüssel), Aeroflot (Moskau), Air Gabon (London), South African Airways (Johannisburg) und Air Namibia. Schliesslich ist noch darauf hinzuweisen, dass das Telefonnetz des Landes im Krieg grossen Schaden erlitten hat. Im Dezember 1997 schätzte man die Gesamtkapazität des Telefonnetzes auf 88'200 Linien, wovon lediglich 68% tatsächlich in Betrieb waren.

6.2. Reisepapiere

Nationaler Pass: Schwarz, Umschlag aus biegsamem Kunststoff mit den Aufschriften 'República Popular de Angola' (oben) und 'Passaporte' (unten) sowie dem Staatswappen (in der Mitte). Gültigkeit: Fünf Jahre (kann verlängert werden). (NB: Der frühere Pass war dunkelblau und der Umschlag aus Karton). Der Pass wird durch die D.N.E.F.A. ('Nationale Grenz- und Auswanderungsdirektion Angolas') ausgestellt. Zum Zeitpunkt der Redaktion dieses Länderinformationsblattes brauchen Angolaner, die ihr Land verlassen wollen, kein Ausreisevisum ('Visto de saída') und kein Einreisevisum ('Visto de entrada') mehr, wie dies früher erforderlich war. Dienstpass: Grün; Aufschrift 'Passaporte de serviço' unten auf dem Umschlag. Diplomatenpass: Rot; Aufschrift 'Passaporte Diplomático' unten auf dem Umschlag. Identitätskarte: Die neuen Identitätskarten ('Bilhete de Identidade') werden seit dem 3. Februar 1997 ausgestellt. Bei der Einweihung des neuen Identifikationssystems wurde dem Staatschef José Eduardo dos Santos, vom Justizminister Paulo Tchipilika die Identitätskarte mit der Nr. 1 überreicht. Form und Inhalt dieses Ausweises waren uns vor Abschluss dieses Berichts noch nicht bekannt. Das frühere 'Bilhete de Identidade' war gelb, plastifiziert, mit Fingerabdruck und Reliefstempel auf der Fotografie.

7. Regierung

7.1. Staatsoberhaupt

Präsident: Der Staatschef, José Eduardo Dos Santos, ist seit dem 20. September 1979, nach dem Tod des ersten angolanischen Präsidenten, Agostinho Neto, im Amt. Er wurde in dieser Funktion bei den Präsidentschaftswahlen vom September 1992 bestätigt. Vizepräsident: Am 21. Juni 1995 bot die Regierung dem Führer der UNITA, Jonas Savimbi, offiziell den – eigens für ihn geschaffenen – Posten eines Vizepräsidenten in einer Regierung der "nationalen Einheit" an. Dennoch lehnte die UNITA am 27. August 1996, am Ende eines ausserordentlichen Kongresses, die Ernennung von Jonas Savimbi für dieses Amt ab. Am 8. April 1997 erhielt der Rebellenchef vom angolanischen Parlament den offiziellen Status des "Führers der wichtigsten Oppositionspartei". Allerdings trat diese Bestimmung nie in Kraft, da sie nicht innerhalb von 10 Tagen vom 'Diario da República', der offiziellen Regierungszeitung, veröffentlicht wurde, wie es das angolanische Gesetz vorschrieb.

7.2. Landesregierung

Premierminister: Am 9. April 1997 wurde Fernando José Franca Dias Van Dunem vom Präsidenten José Eduardo Dos Santos zum Chef der 'Regierung der Einheit und nationalen Versöhnung' (GURN) ernannt. Der frühere Premierminister hatte am 3. Juni 1996 als Nachfolger von Marcolino José Carlos Moco dieses Amt angetreten. Regierung: Am 11. April 1997 wurde vom Präsidenten José Eduardo Dos Santos in Luanda offiziell eine 'Regierung der Einheit und nationalen Versöhnung' (GURN) eingesetzt, welcher Mitglieder des 'Movimento Popular de Libertação de Angola' (MPLA), der 'União Nacional para a Independência Total de Angola' (UNITA) und von zehn anderen kleineren Parteien angehören. Die GURN zählt 87 Mitglieder: einen Premierminister, zwei Staatssekretäre, 29 Minister und 55 stellvertretende Minister. In der Exekutive ist die UNITA mit elf Mitgliedern vertreten. Sie stellt unter anderem vier Minister: Marcos Samonado (Geologie und Bergbau), Anastacio Ruben Sikatu (Gesundheit), Jorge Alicerces Valentim (Hotelgewerbe und Tourismus) und Victorino Domingos Hossi (Handel).

8. Parlament

Nationalversammlung: Die erste 'Assembleia Nacional' (Parlament), welche bei den Wahlen vom 29. und 30. September 1992 demokratisch gewählt wurde, hielt am 26. November 1992 ihre verfassunggebende Sitzung ab. Die Abgeordneten der UNITA verliessen diese Sitzung. Die von Jonas Savimbi angeführte Bewegung hat die ihr zugefallenen 70 Sitze danach lange Zeit nicht eingenommen. Erst nach langen Verhandlungen erklärte sich die UNITA bereit, ihre Abgeordneten – zwischen dem 12. Februar und dem 28. März 1997 – nach Luanda zu entsenden. Somit fand die erste Session des vollzählig versammelten Parlaments am 22. April 1997 statt. Von den 220 Parlamentssitzen (darunter 130 auf nationaler Ebene gewählte Abgeordnete und 90 "Senatoren" als Vertreter der 18 Provinzen) entfallen 129 Sitze auf die MPLA, 70 auf die UNITA, sechs auf die PRS, fünf auf die FNLA und zehn weitere auf kleinere Parteien. Das Wahlgesetz sieht zudem vor, dass drei zusätzliche Sitze (womit sich die Zahl der Abgeordneten auf 223 erhöht) den Vertretern der im Ausland lebenden Angolaner zustehen sollen. Diese Sitze wurden jedoch nach den Wahlen von 1992 bislang nicht eingenommen.

9. Verwaltung

Angola ist in 139 Bezirke aufgegliedert. Diese verteilen sich auf 18 Provinzen, welche einem Gouverneur unterstehen: Cabinda (Cabinda), Zaire (Mbanza-Congo), Uige (Uige), Luanda (Luanda), Bengo (Caxito), Kwanza Norte (Ndalatando), Malanje (Malanje), Lunda-Norte (Lucapa), Lunda-Sul (Saurimo), Kwanza-Sul (Sumbe), Huambo (Huambo), Bié (Kuito), Moxico (Luena), Benguela (Benguela), Huila (Lubango), Cuando-Cubango (Menongue), Namibe (Namibe) und Cunene (N'Giva). Ein Spezialfall ist Cabinda, eine Enklave von 7'270 km², welche, abgetrennt vom Rest des angolanischen Territoriums, zwischen der Republik Kongo und der Demokratischen Republik Kongo (RDC) liegt. Verwaltungseinheiten: 'Provincias' (Provinzen), 'Municípios' (Bezirke), 'Comunas' (Gemeinden), 'Bairros' (Quartiere), 'Povoações' (Dörfer). Quelle: Statistisches Bundesamt: Länderbericht Angola 1991. Wiesbaden. Mai 1991.

10. Wahlen

Die ersten freien Parlaments- und Präsidentschaftswahlen fanden am 29. und 30. September 1992 statt. Am 17. Oktober 1992 wurden die offiziellen Ergebnisse veröffentlicht. Die MPLA ging mit 53,7% der Stimmen als Siegerin hervor, die UNITA erhielt 34,1% der Stimmen. Der bisherige Präsident, José Eduardo Dos Santos, schlug mit 49,5% der Wählerstimmen seinen Gegner, Jonas Savimbi, der 40% der Stimmen erhielt. Da die absolute Mehrheit von 50% nicht erreicht worden war, hätte ein zweiter Wahlgang durchgeführt werden sollen. Die UNITA akzeptierte jedoch die Wahlresultate nicht und beschuldigte die MPLA des "massiven Wahlbetrugs", obwohl die UNO bestätigt hatte, dass die Wahlen "frei und fair" gewesen seien. Das am 20. November 1994 zwischen der angolanischen Regierung und der UNITA geschlossene 'Lusaka-Protokoll' (Friedensabkommen) sah die Durchführung neuer Präsidentschaftswahlen vor, sobald die Bedingungen für diese Wahlen nach Ansicht der Vereinten Nationen gegeben seien. Zunächst wurden die Wahlen auf Februar 1997 angesetzt. Wegen Verzögerungen bei der Umsetzung des Friedensabkommens wurde dieser Termin im Juli 1995 annulliert und auf unbestimmte Zeit aufgeschoben. Die Parlamentswahlen, die theoretisch nach Ende der ersten Legislaturperiode (1992 - 1996) 1996 hätten durchgeführt werden sollen, wurden gemäss den Bestimmungen des Lusaka-Protokolls um zwei bis vier Jahre verschoben.

11. Recht und Gerichtswesen

11.1. Recht

Das Gesetz von 1992 über die Verfassungsrevision schreibt – ebenso wie die 1991 revidierte Verfassung – die Unabhängigkeit der richterlichen Gewalt vor. In Wirklichkeit ist diese Unabhängigkeit noch lange nicht erreicht. Beispielsweise fällt die Ernennung wie auch die Abberufung der Richter des Obersten Gerichtshofs immer noch in die Zuständigkeit des Präsidenten der Republik. Ausserdem nimmt der Generalstaatsanwalt der Republik seine Aufgaben noch nicht richtig wahr. Nach der Verfassung obliegt diesem Organ die Verteidigung der demokratischen Rechtsstaatlichkeit. Es ist jedoch allgemein bekannt, dass die Staatsanwaltschaft in erster Linie die Interessen des Staates verteidigt und die Rechte, Freiheiten und Garantien der Bürger hintanstellt. Artikel 28 der angolanischen Verfassung garantiert schliesslich das Recht auf Verteidigung. In der Praxis sind aber zahlreiche Missbräuche festzustellen, und das Beschwerderecht eines Anwalts wird wenig, häufig sogar überhaupt nicht respektiert. Anzufügen ist, dass die UNITA in den von ihr besetzten Gebieten ein eigenes System von Zivil- und Militärgerichten hat.

11.2. Ordentliche Gerichte

Die angolanische Gerichtsbarkeit umfasst drei hierarchische Ebenen: die Bezirksgerichte, die Provinzgerichte ('Tribunal judicial provincial') und den Obersten Gerichtshof ('Tribunal Supremo'). Der Oberste Gerichtshof ist die letzte Appellationsinstanz. Überdies ist er zuständig für politische Verbrechen und für Verbrechen gegen die Staatssicherheit. Der Oberste Gerichtshof hat indessen weder das Recht noch die Macht, die Verfassung auszulegen.

11.3. Sondergerichte

Seit Inkrafttreten der Unabhängigkeitserklärung (11. November 1975) wurden die 'politischen Delikte' an verschiedenartige Gerichte übertragen. Das 'Revolutionäre Volksgericht' (zusammengesetzt aus Richtern und Staatsanwälten der Republik), das 1976 gegründet wurde, war anfänglich zuständig für alle politischen Fälle, sobald ein entsprechendes Verfahren eingeleitet war. 1977 wurde diese Aufgabe einem speziellen Militärgericht übertragen, welches noch im selben Jahr gegründet worden war. Seit 1979 war dann wieder das 'Revolutionäre Volksgericht' (TPR) für politische Angelegenheiten zuständig. Im Jahre 1980 wurde ein spezielles Berufungsgericht ins Leben gerufen, das die vom TPR ausgesprochenen Todesurteile und Verurteilungen zu mehr als 20 Jahren Gefängnis neu zu überprüfen hatte. 1983 fielen politische Vergehen (Verletzungen der Staatssicherheit, Wirtschaftssabotage, Spekulation, Nichtbefolgung von Anweisungen der regionalen Militärgremien usw.) in allen Provinzen, in denen eine bewaffnete Opposition in Erscheinung trat, in die Kompetenz der regionalen Militärgerichte. Diese wurden auch ermächtigt, die Todesstrafe auszusprechen, wobei jedes Todesurteil grundsätzlich dem Militärgericht der Streitkräfte zur Überprüfung unterbreitet werden musste. Alle diese Gerichte wurden in der Folge abgeschafft.

11.4. Militärgerichte

Nach der Abschaffung der Militärgerichte, die im Rahmen der früheren Regierungsarmee (FAPLA) bestanden hatten, wurden im Rahmen der 'Forças Armadas Angolanas' (FAA) neue Gerichtsstrukturen geschaffen. Diese neuen Strukturen basieren vor allem auf dem 'Gesetz über die Schaffung von Organen der Militärjustiz' vom 7. Januar 1994 (Gesetz Nr. 1/94) und auf dem 'Gesetz über die Militärstrafjustiz' vom 11. Februar 1994 (Gesetz Nr. 5/94). Nach dem letztgenannten Gesetz wird die Gerichtsbarkeit in den Streitkräften durch folgende Organe ausgeübt: durch einen 'Obersten Rat der Militärjustiz', ein 'Oberstes Militärgericht' sowie durch Regional-, Zonen- und Garnisonsmilitärgerichte. Das Gesetz vom 11. Februar 1994 sieht auch die Möglichkeit der Schaffung von 'Frontmilitärgerichten' vor, wenn die militärische Lage des Landes dies erfordert. Die Militärgerichte haben vor allem die Aufgabe, in allen Strafverfahren, in denen Angehörige der aktiven Streitkräfte, der stehenden Truppen, der Reservetruppen sowie ausgemusterte Militärpersonen angeklagt sind, zu urteilen (Art. 26). Das 'Oberste Militärgericht' ist die erste Instanz in Verfahren, in denen höhere Stabsoffiziere, Richter der Militärgerichte oder Beamte der Staatsanwaltschaft angeklagt sind. Zudem entscheidet es bei Beschwerden gegen die Entscheide untergeordneter Militärgerichte (Art. 29). Der 'Oberste Rat der Militärjustiz' entscheidet bei Beschwerden gegen die Urteile des 'Obersten Militärgerichts' (Art. 28). Die Regional-, Zonen- und Garnisonsmilitärgerichte schliesslich sind zuständig in allen Strafverfahren, in denen Militärpersonen bis zum Grad des Obersten angeklagt sind (Art. 30).

12. Militär und Sicherheitsorgane

12.1. Militär

Nach der Unterzeichnung der Friedensverträge von Bicesse zwischen der Regierung und den Rebellen im Mai 1991 wurde der obligatorische Militärdienst abgeschafft. Im März 1993 wurde er jedoch wegen des militärischen Drucks der UNITA wieder eingeführt. Gemäss dem 'Allgemeinen Militärdienstgesetz' vom 26. März 1993 ist in Angola der Militärdienst für Männer zwischen 20 und 45 Jahren obligatorisch. Wenn die Situation es unbedingt erfordert, kann das Parlament – auf Vorschlag des Ministerrats – die Einberufung von Bürgern ab 18 Jahren genehmigen. Bis auf wenige Ausnahmen werden Frauen nicht zum Militärdienst verpflichtet. Sie können jedoch ab dem 20. Lebensjahr freiwillig in die Regierungsarmee eintreten. Studenten, die in Angola oder im Ausland leben, können vom Militärdienst befreit werden. Sie müssen aber gleich nach Studienabschluss ihren Militärdienst absolvieren. Das Alter für den Aktivdienst liegt zwischen 20 und 30 Jahren. Dessen Dauer variiert zwischen zwei (Landstreitkräfte) und drei Jahren (Marine und Luftwaffe). Die aus dem Aktivdienst entlassenen Soldaten werden bis zum 45. Lebensjahr den Reservetruppen zugeteilt. Nach dem 'Gesetz über Militärstraftaten' vom 28. Januar 1994, das für die Angehörigen der Streitkräfte, die Staatspolizei sowie die verschiedenen paramilitärischen Truppen gilt, werden Deserteure in Friedenszeiten mit einer Gefängnisstrafe von mindestens zwei bis höchstens acht Jahren bestraft. In Kriegszeiten oder während militärischer Operationen kann diese Strafe zwischen mindestens acht und höchstens zwölf Jahren variieren. Die "Flucht vor der Einziehung zum Militärdienst" wird mit einer Haftstrafe von mindestens drei Tagen bis zu höchstens zwei Jahren bestraft. Die Militärdienstverweigerung aus religiösen oder Gewissensgründen ist im angolanischen Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen. Allerdings gibt Artikel 10 des 'Gesetzes über militärische Vergehen' den Verweigerern aus Gewissensgründen die Möglichkeit, den Militärdienst "durch einen ihrer Situation angepassten Zivildienst" abzuleisten; dieser Zivildienst wird durch besondere Bestimmungen geregelt. Die am 20. November 1994 in Lusaka (Sambia) unterzeichneten Friedensabkommen sahen die Kasernierung und Entwaffnung der kriegführenden Truppen sowie die Eingliederung eines Teils der Kampftruppen der 'Forças Armadas de Libertação de Angola' (FALA; der militärische Arm der UNITA) in die nationale Armee, das heisst die 1991 geschaffenen 'Forças Armadas Angolanas' (FAA), vor. Am 10. März 1996 schlossen die militärischen Führer der UNITA und der regulären Armee nach einem 15-monatigen Stillstand der Verhandlungen ein Grundsatzabkommen über die Eingliederung von 23'300 UNITA-Soldaten (darunter 16 Generäle) in die FAA. Die Auswahl dieser Soldaten begann am 3. Juni 1996 mit der Zuweisung von 14 FALA-Offizieren zur regulären Armee. Im September und Oktober 1996 folgten ihnen neun Generäle der UNITA. Am 11. Juli 1997 – ein Jahr nach dem Beginn der Eingliederung der ehemaligen Soldaten der Rebellentruppen – waren erst 11'125 UNITA-Soldaten (von den vorgesehenen 26'300) in die FAA aufgenommen worden. In der Zwischenzeit (im März 1997) wurde gemeldet, dass über 30'000 UNITA-Soldaten die Lager der UNO verlassen und sich wahrscheinlich grossenteils wieder der Rebellenbewegung anschlossen hätten. Die ursprünglich geplante Demobilisierung der 35'300 Regierungssoldaten hat zum Zeitpunkt der Redaktion dieses Berichts noch nicht begonnen.

12.2. Polizei und Gendarmerie

- DNIC, Direcção Nacional d'Investigação Criminal. Die 'Polizei für strafrechtliche Untersuchungen' und die 'Kriminalpolizei' sind der 'Nationalen Direktion für strafrechtliche Untersuchungen' (DNIC) unterstellt, die ihrerseits dem Innenministerium angehört. Offiziell kümmert sie sich um strafrechtliche Verbrechen und Vergehen. Es ist aber allgemein bekannt, dass sie sich gelegentlich auch mit Delikten politischer Natur befasst. Die DNIC hat zudem eine bestimmte Anzahl ehemaliger Beamter des 'Ministério da Securidade do Estado' (MINSE) aufgenommen, nachdem dieses Ministerium 1991 aufgelöst worden war.

- Polícia Nacional. Die 'Nationale Polizei', die seit dem 22. März 1995 vom stellvertretenden Innenminister Fernando da Piedade dos Santos "Nando" geleitet wird, umfasst verschiedene Einheiten, wie die 'Staatspolizei' und die 'Verkehrspolizei'. Fernando da Piedade dos Santos ist auch für die zivilen Sicherheitsdienste verantwortlich (siehe SSI).

- PIR, Polícia de Intervento Rápido. Zur Zeit der Redaktion dieses Länderinformationsblattes zählt die Anfang 1992 geschaffene 'Polícia Intervento Rápido' (schnelle Eingreiftruppe), auch bekannt als 'Polícia Anti-Motim' (Polizei gegen Aufruhr) oder als 'Polícia de Emergência (Notfalltruppe), nicht mehr als 5'200 Angehörige (zu Beginn waren es 30'000). Wegen ihrer Uniform und ihrer blauen Mönchskutte wird für diese Elitepolizisten gewöhnlich der Spitzname 'Ninjas' verwendet. Diese von einem Superintendanten, Jorge Sukissa, geleitete Polizei, die mit Hilfe Spaniens gebildet und ausgerüstet wurde, hat bei der systematischen Unterdrückung der UNITA-Mitglieder und der Opposition seit Oktober 1992 eine massgebliche Rolle gespielt. Im Juli 1996 meldeten UNO-Beobachter, dass die Kasernierung der PIR abgeschlossen sei. Laut Angaben der UNITA waren jedoch 400 PIR-Angehörige im Mai 1997 an einer von der FAA gestarteten Offensive in der Provinz Lunda Norte beteiligt.

12.3. Milizen

- BPV, Brigadas Populares de Vigilância. Die 'Volksbrigaden zur Überwachung' waren eine von Provinzbeamten befehligte Volksmiliz. Anfang 1996 verlautete, diese Miliz sei abgeschafft worden.

- ODP, Organização de Defensa Popular. Die 'Organisation für die Volksverteidigung' ist eine dem Verteidigungsministerium unterstellte Volksmiliz.

- TGFA, Tropas Guarda Fronteira de Angola. Hauptaufgabe des 'Grenzwächterkorps von Angola' ist die Bewachung der Grenze und der nationalen Zölle. Die Grenzwächter sind nach Bedarf aber auch befugt, politische begründete Verhaftungen vorzunehmen.

- UDC, Unidade de Defensa Civil. Hierbei handelt es sich um bewaffnete und von der regierenden Partei MPLA unterstützte Bürgermilizen. Zwischen April und August 1997 waren diese Milizen verantwortlich für eine Reihe von Angriffen gegen Zivilpersonen und Angehörige der UNITA, die vor allem in den Provinzen Malanje, Huila und Huambo verübt wurden.

12.4. Geheimdienste

- CIM, Contra Inteligência Militar. Die 'Militärische Gegenspionage' ist der Nachrichtendienst der Armee. Als Chef des militärischen Geheimdienstes wurde im Juni 1996 General Cirilo Ita (ein Mischling) erwähnt.

- DISA, Direcção de Informação e Segurança de Angola. Die 1975 gegründete 'Direktion für den Nachrichtendienst und die Sicherheit Angolas', die von General Kundi Paihama geleitet wird, konnte verdächtige Personen während einer Untersuchung für unbestimmte Zeit festhalten. 1979 wurde die DISA aufgelöst, nachdem die früheren Befugnisse der Sicherheitskräfte, Personen ohne Urteil zu verhaften, beschnitten worden waren.

- MINSE, Ministério da Segurança de Estado. Das 'Ministerium für Staatssicherheit' (MINSE) wurde 1980 gegründet und ist zuständig für die innere Sicherheit. Die Beamten des MINSE, insbesondere die des 'Departamento nacional de operações e investigações' (DNOI; Nationales Departement für Operationen und Ermittlungen), nahmen Verhaftungen vor und konnten einen Verdächtigen ohne Anklage und Urteil während höchstens sechs Monaten festhalten. Das MINSE wurde am 19. Januar 1991 abgeschafft.

- SINFO, Serviço de Informação. Dieser zum Innenministerium gehörende Informationsdienst übt eine strenge Kontrolle über die verschiedenen Medien aus. Der SINFO war unter anderem in die Einschüchterungsversuche bei einigen Journalisten verwickelt. Der bekannteste Fall ereignete sich im November 1995 und betraf den unabhängigen Journalisten Mario Paiva, der für "schuldig" befunden wurde, kritische Artikel über die Sicherheitskräfte geschrieben zu haben.

- SSI, Serviços Secretos de Inteligência. Zivile Sicherheitsdienste unter Leitung des stellvertretenden Innenministers Fernando da Piedade dos Santos "Nando", der gleichzeitig Chef der 'Nationalen Polizei' ist (siehe Polícia Nacional). Seit 1993 ist der Bestand des SSI ständig gewachsen.

13. Inhaftierung und Strafvollzug

In Angola spiegeln die Lebensbedingungen in den Gefängnissen die gesellschaftlichen Verhältnisse wider. Die Gefängnisse sind meist veraltet, ihre Gebäude in schlechtem Zustand und die Zellen überfüllt. Obwohl es in einigen Gefängnissen sanitäre Infrastrukturen gibt, fehlen medizinisches Personal und Medikamentenvorräte praktisch völlig. Unter diesen Bedingungen kommt es unter den Gefangenen häufig zu Todesfällen wegen Mangelernährung oder fehlender ärztlicher Hilfe. Schlechte Behandlung ist an der Tagesordnung, und auch Fälle von Folter wurden gemeldet. Die Strafanstalten und der Strafvollzug sind immer noch dem Innenminister unterstellt, statt dem Justizminister, wie dies ein Grundsatzentscheid des Ministerrats von 1993 vorsieht. Die Haftanstalten werden hauptsächlich von der 'Direcção Nacional d'Investigação Criminal' (DNIC) kontrolliert. Der Sitz der DNIC – ein sechsstöckiges Gebäude – befindet sich in der 'Avenida do Brasil' in Luanda. Die 1991 revidierte Verfassung gesteht den Häftlingen das Recht zu, die Rechtmässigkeit der Haft durch ein Gericht überprüfen zu lassen (Art. 30), doch verbietet sie willkürliche Verhaftungen, willkürliche Haft und Folter nicht ausdrücklich. Auch garantiert sie nicht eigentlich das Recht eines Verdächtigen auf die Unschuldsvermutung, solange seine Schuld im Sinne des Gesetzes nicht nachgewiesen ist, ebensowenig wie das Recht auf ein gerechtes Urteil innert nützlicher Frist. Das neue Gesetz über die Untersuchungshaft, welches am 17. Juli 1992 in Kraft getreten ist (Gesetz 18-A/92) sieht zudem vor, dass eine auf frischer Tat ertappte Person unverzüglich festgenommen und in Haft gesetzt werden kann. In allen anderen Fällen muss nach dem Gesetz ein Richter oder ein Justizbeamter der Provinz einen Haftbefehl ausstellen. Haftbefehle können auch von Angehörigen der Gerichtspolizei unterschrieben werden, sind jedoch innerhalb von fünf Tagen von einem Staatsanwalt zu bestätigen. Diese Frist von fünf Tagen, nach deren Ablauf eine Person vor eine gerichtliche Instanz geführt werden muss, wird meistens nicht eingehalten. Obwohl das neue Gesetz über die Untersuchungshaft eine Inhaftierung von höchstens 135 Tagen ohne Prozess vorsieht – einschliesslich einer Voruntersuchung von höchstens 90 Tagen – sind Überschreitungen und Missbräuche immer noch häufig. Denn oft werden die Angeschuldigten weit über die genannten Fristen hinaus festgehalten, selbst wenn es nur um kleinere Delikte geht. Die Beobachter der Vereinten Nationen (UNAVEM III), die im Laufe des Jahres 1996 zwölf angolanische Gefängnisse besuchten, stellten fest, dass über die Hälfte der Gefangenen auf einen Prozess warteten. In den Gefängnissen von Luanda befanden sich sogar durchschnittlich 90% der Gefangenen in dieser Situation. Überdies sitzen einige Gefangene, die im Verdacht stehen, mit Gewalt verbundene Straftaten begangen zu haben, Gefängnisstrafen aufgrund eines Gesetzes ab, welches das Fällen von Urteilen in reinen Verwaltungsverfahren gestattet, was sich mit dem international anerkannten Recht auf ein faires Urteil nicht vereinbaren lässt.

14. Allgemeine Menschenrechtssituation

Der zweite innerangolanische Konflikt (Oktober 1992 - November 1994) hat nicht nur die während der vorangegangenen Friedensperiode erreichten Fortschritte im Bereich der Menschenrechte teilweise zunichte gemacht, sondern auch eine erschreckende Zahl von Menschenleben gefordert (ca. 300'000 Tote). Unmittelbar nach dem Krieg hat sich die Menschenrechtssituation langsam, aber stetig verbessert. So wurde am 29. Dezember 1994 ein Amnestiegesetz (vom 10. November 1994) vom angolanischen Parlament verabschiedet. Dieses Gesetz gewährte Amnestie für "alle Straftaten gegen die innere Sicherheit des Staates und alle anderen damit verbundenen Straftaten, welche von Staatsbürgern im Rahmen des militärischen Konflikts nach den Wahlen vom 1. Oktober 1992 bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Lusaka-Protokolls (am 30. Oktober 1994) begangen wurden". Zudem galt es "für gemeinrechtliche Straftaten, auf welche eine Höchststrafe von acht Jahren Gefängnis steht, und für Straftaten, auf welche die Vergehensstrafe steht, sowie für die während des genannten Zeitraums von Militärpersonen und Zivilisten begangenen Übertretungen». Am 8. Mai 1996 stimmte die Nationalversammlung (Parlament) in der Absicht, den Friedensprozess zu beschleunigen, einem zweiten Amnestiegesetz zu, welches das vom 10. November 1994 ergänzen und ersetzen sollte. Das – im Februar 1998 immer noch geltende – Gesetz von 1996 deckt unter anderem sämtliche zwischen dem 31. Mai 1991 und dem 8. Mai 1996 begangenen militärischen Straftaten und Verstösse gegen die Staatssicherheit ab. Trotz gewisser Fortschritte werden die Menschenrechte längst noch nicht respektiert. Einige Oppositionsführer und Verantwortliche von kritischen Medien werden weiterhin streng überwacht und sind Einschüchterungsversuchen ausgesetzt (siehe Kap. 4.). Auch die Vereinsfreiheit und die Versammlungsfreiheit werden nicht respektiert. So kann beispielsweise die Regierung aufgrund der geltenden Gesetze die Eintragung einer privaten Vereinigung "aus Sicherheitsgründen" ablehnen. Zudem haben die Behörden, ohne zu zögern, die schnelle Eingreiftruppe der Polizei (PIR) aufmarschieren lassen und die Durchführung von Demonstrationen verboten, wie zum Beispiel im Mai 1996. Zur selben Zeit wurde auch der deutsche katholische Pater Konrad Liebscher von der Polizei in Luanda verhaftet, weil er ein Traktat gegen Armut, Mangelernährung, Korruption und die herrschende Unsicherheit, wovon die Mehrheit der Angolaner betroffen sind, geschrieben und verteilt hatte. Liebscher wurde für schuldig erklärt und am 3. Juni 1996 zu einem Monat Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Mit der offiziellen Beendigung der Demobilisierung und der Bildung einer 'Regierung der Einheit und nationalen Versöhnung' (GURN) am 11. April 1997 schienen zwei der entscheidenden Schritte in der Umsetzung der Friedensverträge von Lusaka vom November 1994 vollzogen. Doch in der Folge hat sich der Friedensprozess deutlich verlangsamt, wodurch die Geduld der internationalen Vermittler und der angolanischen Regierung auf eine harte Probe gestellt wird. So hat die UNITA, die immer noch über eine starke Armee mit einem geschätzten Bestand von 35'000 bis 40'000 Mann verfügt, erneut mit einer schnellen Rekrutierung junger Soldaten begonnen, wieder neue Minen gelegt und mehrere Angriffe gegen Stellungen der Regierung verübt. Die 'angolanischen Streitkräfte' (FAA) wiederum haben am 19. Mai 1997 eine Offensive gegen die Stellungen der Rebellen in der diamantenreichen Provinz Lunda Norte gestartet, was zu den heftigsten Kämpfen seit Inkrafttreten des Waffenstillstandes im November 1994 geführt hat. Seither werden in verschiedenen Regionen des Landes Zwischenfälle und militärische Aktionen gemeldet. Die UNITA und die Regierung beschuldigen sich weiterhin gegenseitig, in den von ihnen kontrollierten Gebieten Personen zu verfolgen, festzunehmen, gefangenzuhalten oder verschwinden zu lassen. Die UNITA macht die Polizei und die regierungsfreundlichen Milizen für eine Reihe von Angriffen und Vergehen gegen Zivilisten und UNITA-Angehörige verantwortlich, die sich namentlich in den Provinzen Huila, Huambo und Malanje ereignet hatten. Beispielsweise verweist die UNITA in diesem Zusammenhang darauf, dass zwölf in einem Gefängnis der Provinz Malanje inhaftierte UNITA-Mitglieder Mitte November 1997 umgekommen sind. Die angolanischen Behörden ihrerseits werfen der UNITA Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung und Staatsbeamten in den von ihr besetzten Gebieten vor. Laut Angaben der Behörden sollen Angehörige der UNITA im Bezirk Chicomba (Provinz Huila) 26 Mitglieder der Regierungspartei 'Movimento Popular de Libertação de Angola' getötet haben. Immer noch befinden sich riesige Mengen von Schusswaffen im Besitz von Privatpersonen. Im April 1996, bevor die Einziehung der Waffen begonnen hatte, verfügten Zivilisten allein in der Stadt Luanda über rund 700'000 Schusswaffen. Hinzu kommt die erschreckende Zunahme der Kriminalität, welche die Sicherheit in Angola zusätzlich gefährdet. Daher lässt sich oft kaum feststellen, ob die Morde politisch motiviert sind oder ob sie von Kriminellen verübt wurden, zumal diejenigen, die gegen das allgemeine Recht verstossen, häufig Uniformen tragen. Überdies ist nicht zu vergessen, dass in der Enklave Cabinda nach wie vor ein – mit Menschenrechtsverletzungen einhergehender – Bürgerkrieg die Regierungstruppen und die Freiheitskämpfer aufeinanderprallen lässt. Anzufügen bleibt noch, dass am 26. August 1992 in Angola sowohl im zivilen wie im militärischen Bereich die Todesstrafe abgeschafft wurde, wobei die letzte Hinrichtung 1988 stattfand. Es ist offenkundig, dass die UNITA, gestützt auf ihre eigenen Regelungen und ihr Militärstrafgesetzbuch, weiterhin Todesurteile für politische und andere Straftaten fällt.

15. Politische und religiöse Bewegungen

15.1. Legale politische Parteien

- AD-COA, Angola Democrática–Coligação. Die 'AD-Coligação' wurde 1992 gegründet und ist eigentlich eine Koalition von kleineren Parteien, an deren Spitze die 'Frente para a Democracia' (FPD) steht. Letztere ist eine Organisation, die sich aus ehemaligen Mitgliedern der extremen Linken zusammensetzt und die MPLA als Hauptfeind betrachtet. Während der Wahlen vom September 1992 hat die 'AD-Coligação' mit 0,86% des Stimmenanteils einen Sitz in der Nationalversammlung (Parlament) erlangt. Der Führer und Präsidentschaftskandidat der Koalition, Simão Cassete, erreichte einen Stimmenanteil von 0,67%. Präsident der AD-COA ist Evidor Quiela.

- CNDA, Convenção Nacional Democrática de Angola. Der 'Demokratische Nationalkonvent Angolas', gegründet im Jahr 1991, setzt sich aus ehemaligen Führungsmitgliedern der MPLA ('Volksbewegung für die Befreiung Angolas') zusammen. Der Präsident der Partei, Paulino Pinto João, ist ehemaliger Chef des Informationsdepartements der MPLA. Im August 1992 unterzeichnete der CNDA ein Abkommen mit der UNITA, um Jonas Savimbi bei den Präsidentschaftswahlen zu unterstützen. Der CNDA, der bei den Wahlen vom September 1992 einen Stimmenanteil von nur 0,26% erhielt, hat keinen Sitz in der Nationalversammlung.

- FDA, Forum Democrático Angolano. Das 'Demokratische Forum Angolas' wurde im Exil (Kanada) von einer Gruppe von Dissidenten der UNITA gegründet. Das FDA wird von Jorge Rebelo Pinto Chikoti geleitet und zählt zu seinen Mitgliedern Tony da Costa Fernandes, den früheren Aussenminister der UNITA, und Miguel N'Zau Puna, den früheren Innenminister der UNITA. Fernandes und N'Zau Puna verliessen die UNITA im Februar 1992, da sie Jonas Savimbi vorwarfen, mehrere Führungsmitglieder der Bewegung beseitigt zu haben. Bevor sie dem FDA beitraten, gründeten sie im Mai 1992 die 'Tendência de Reflexão Democrática' (TRD). Das FDA gewann bei den Wahlen vom September 1992 aufgrund eines Stimmenanteils von 0,30% einen Sitz in der Nationalversammlung. Der im Dezember 1992 zum Justizminister ernannte FDA-Abgeordnete Paulo Tchipilika wurde am 11. April 1997 in diesem Amt wieder bestätigt. Chikoti und N'Zau Puna sind als stellvertretender Aussenminister beziehungsweise stellvertretender Minister für Territorialverwaltung ebenfalls an der neuen Regierung beteiligt.

- FNLA, Frente Nacional de Libertação de Angola. Die 'Nationale Front für die Befreiung Angolas' ist 1962 aus der Fusion der 'União das populações de Angola' (UPA) und des 'Partido Democrático de Angola' (PDA) hervorgegangen. Sie ist eine alte, seit Jahrzehnten im Zerfall begriffene Unabhängigkeitsbewegung. Mehrere militärische und politische Führer traten bereits einige Zeit vor den Friedensabkommen vom Mai 1991 der MPLA bei. Die FNLA, die früher einen militärischen Flügel besass, ist nicht mehr militärisch aktiv. Seit 1984 hielt sich die FNLA still, doch machte sie im Mai 1988 wieder von sich reden, als ihr Exekutivkomitee einen 'Friedensplan' in zehn Punkten vorschlug. Der Präsident der FNLA, Holden Roberto, kehrte im August 1991 nach 16 Jahren Exil in sein Land zurück und versuchte, seine Bewegung in der politischen Szene Angolas neu zu plazieren, allerdings ohne viel Erfolg. Bei den Präsidentschaftswahlen vom September 1992 erhielt Roberto nur 2,11% der Stimmen. Bei den Parlamentswahlen gewann jedoch die FNLA mit 2,40% der Stimmen fünf Sitze.

- MPLA, Movimento Popular de Libertação de Angola. Die 'Volksbewegung für die Befreiung Angolas' wurde 1956 gegründet und hat das Land als Einheitspartei seit der Unabhängigkeit (11. November 1975) regiert. Im Dezember 1977, anlässlich des ersten Kongresses, bekannte sich die Partei zur marxistisch-leninistischen Ideologie und wurde zum 'Movimento Popular de Libertação de Angola – Partido do Trabalho' (MPLA-PT). Anlässlich des dritten Parteikongresses im Dezember 1990 beschlossen die Delegierten, die Bezeichnung 'Partido do Trabalho' sowie die marxistisch-leninistische Doktrin zugunsten eines demokratischen Sozialismus fallen zu lassen. Der Vorsitzende der MPLA, José Eduardo Dos Santos, amtiert seit dem 20. September 1979 als Staatspräsident und wurde im September 1992 mit 49,57% der Stimmen in diesem Amt bestätigt. Die MPLA gewann ausserdem die Parlamentswahlen. Mit einem Stimmenanteil von 53,74% erhielt sie 129 der 223 Sitze in der Nationalversammlung. Generalsekretär der Partei ist Lopo Fortunato Ferreira do Nascimento.

- PAJOCA, Partido de Aliança da Juventude, Operários e Camponêses de Angola. Die 'Partei der Allianz der Jugend, der Arbeiter und der Bauern Angolas' wurde am 19. Januar 1991 in Luanda gegründet. Vorsitzender der PAJOCA ist Miguel João Sebastião. Die Partei hat während der Wahlen vom September 1992 die Präsidentschaftskandidatur von José Eduardo Dos Santos unterstützt (siehe MPLA). Bei diesen Wahlen erlangte die PAJOCA mit 0,35% der Stimmen einen Sitz im Parlament.

- PAI, Partido Angolano Independente. Die 'Unabhängige Partei Angolas' wurde Anfang der 80er Jahre im Exil (Portugal) gegründet. Den Vorsitz hat Adriano Parreira. Bei den Parlamentswahlen vom September 1992 hat die PAI mit 0,23% der Wählerstimmen keinen Sitz in der Nationalversammlung erhalten.

- PDA, Partido Democrático Angolano. Die 'Demokratische Partei Angolas' wurde am 30. Januar 1991 in Luanda gegründet. Vorsitzender ist António Alberto Neto. Die PDA übte heftige Kritik an der MPLA und der UNITA, die sie als "Hauptverantwortliche des Bürgerkrieges" bezeichnete. Bei den Wahlen vom September 1992 gewann die Partei keinen Sitz (0,20% der Stimmen), und der Präsidentschaftskandidat António Alberto Neto erhielt nur 2,16% der Wählerstimmen. Am 5. September 1997 wurde Neto von einem Gericht in Luanda "wegen moralischer Verstösse und Diffamierung der katholischen Kirche" zu drei Monaten Gefängnis verurteilt, weil er 1996 in einem an den UNO-Generalsekretär gerichteten Brief Kardinal Alexandre do Nascimento beschuldigte, von der Regierung Bestechungsgeld in Höhe von 40'000 US$ angenommen zu haben.

- PDLA, Partido Democrático Liberal de Angola. Die 'Liberal-demokratische Partei Angolas', am 6. November 1980 in Huambo im Untergrund gegründet, war vor allem im Exil (Deutschland, Schweiz, Frankreich und Niederlande) tätig. Die PDLA gilt als der UNITA nahestehende Partei. Sie selbst versteht sich als liberale und christliche Partei. Ihr Präsident, Honorato Lando (ehemaliger Flüchtling in Deutschland), gewann bei den Präsidentschaftswahlen nur 1,92% der Stimmen. Die PDLA hat keinen Sitz im Parlament, da sie an den Parlamentswahlen vom September 1992 nur einen Stimmenanteil von 0,20% erreichte.

- PDP-ANA, Partido Democrático para o Progresso – Aliança Nacional Angolana. Die 'Demokratische Partei des Fortschritts – Nationale Angolanische Allianz', am 17. März 1991 in Luanda gegründet, wird geleitet von Mfulumpinga Landu Victor, einem ehemaligen Führungsmitglied der FNLA. Dieser war Präsidentschaftskandidat, zog jedoch seine Kandidatur zugunsten von Jonas Savimbi zurück (siehe UNITA). Bei den Parlamentswahlen vom September 1992 erhielt die PDP-ANA mit 0,27% der Wählerstimmen einen Sitz in der Nationalversammlung, der Mfulumpinga Landu Victor zugewiesen wurde. Im September 1996 entschied jedoch die Nationalversammlung, dessen parlamentarische Immunität aufzuheben, da ihm vorgeworfen wurde, 1991 die Anmeldung seiner Partei beim Obersten Gerichtshof mit falschen Dokumenten und gefälschten Identitätskarten erwirkt zu haben.

- PLD, Partido Liberal Democrático. Die 'Liberal-demokratische Partei' wurde 1983 in Lissabon (Portugal) gegründet. Die PLD wird von Analia de Victoria Pereira Simeão geleitet, die bei den Präsidentschaftswahlen vom September 1992 2,39% der Stimmen gewann. Bei den Parlamentswahlen erlangte die PLD mit 0,29% der Stimmen drei Sitze im Parlament.

- PNDA, Partido Nacional Democrático de Angola. Die 1991 gegründete 'National-demokratische Partei Angolas' wird von Geraldo Pereira João da Silva präsidiert. Generalsekretär der Partei ist Pedro João António. Bei den Präsidentschaftswahlen vom September 1992 unterstützte die PNDA den unabhängigen Kandidaten Daniel Julio Chipenda, der 0,52% der Stimmen erhielt. Chipenda (der am 28. Februar 1996 in Lissabon verstarb) leitete die Wahlkampagne der MPLA, bevor er diese Partei Anfang Juli 1992 verliess. Die PNDA erhielt mit 0,26% der Stimmen einen Sitz im Parlament. An der ersten nationalen Konferenz der PNDA, die vom 22. bis 24. Mai 1997 stattfand, wurden ein neues 'Zentralkomitee' und ein neuer 'politischer Ausschuss' gewählt. Zudem wurden an dieser Konferenz einige Mitglieder, die "gegen die Statuten der Partei verstossen hatten", aus der PNDA ausgeschlossen.

- PSD, Partido Social Democrata. Die am 16. November 1988 in Luanda gegründete 'Sozialdemokratische Partei' wird von Bengui Pedro João geleitet. Die der MPLA nahestehende PSD übte heftige Kritik an der UNITA. Bengui Pedro João war im September 1992 Präsidentschaftskandidat und erreichte 0,97% der Stimmen. Bei den Parlamentswahlen erlangte die PSD mit 0,84% der Stimmen einen Sitz in der Nationalversammlung. Am 11. April 1997 wurde Bengui Pedro João zum stellvertretenden Minister für die Kriegsveteranen in der 'Regierung der Einheit und nationalen Versöhnung' (GURN) ernannt.

- PSDA, Partido Social Democrático Angolano. Die aus dem 'Movimento Nacional de Unidade Socialista Angolana' (MUSA) hervorgegangene 'Sozialdemokratische Partei Angolas' wurde 1990 im Exil gegründet. Der Präsident der PSDA, Anwalt André Milton Kilandamoko, zog seine Präsidentschaftskandidatur zugunsten von Jonas Savimbi (siehe UNITA) aus "alter Freundschaft" zurück. Die PSDA erhielt bei den Parlamentswahlen vom September 1992 nur 0,26% der Stimmen und somit keinen Sitz in der Nationalversammlung.

- PRA, Partido Reformador Angolano. Der Führer der 'Angolanischen Reformpartei', Rui Caldeira de Vitoria Pereira, erlangte bei den Präsidentschaftswahlen vom September 1992 nur 0,23% des Stimmenanteils. Die PRA, die bei den Parlamentswahlen nur 0,17% der Stimmen erhielt, hat keinen Abgeordneten im Parlament.

- PRD, Partido Renovador Democrático. Vorsitzender der am 16. Dezember 1990 gegründeten 'Demokratischen Erneuerungspartei' ist Luis da Silva Dos Passos. Die Mehrzahl der Führungsmitglieder hat sich die ersten Sporen in der MPLA verdient. Nach den blutigen Säuberungsaktionen (Putschversuch vom Mai 1977 unter Führung von Nino Alves) gingen viele von ihnen ins Exil. Im April 1992 verliess der frühere Präsident, Joaquim Pinto de Andrade, die PRD mitten während der Jahresversammlung (1989 hatte er die 'Associação Civica Angolana' gegründet). Im August 1992 verliess Vicente Junior, Generalsekretär der PRD, die Partei. Er warf Dos Passos vor, eine "widernatürliche Allianz mit der UNITA" auszuhandeln. Bei den Präsidentschaftswahlen vom September 1992 erhielt Silva Dos Passos 1,47% der Stimmen; bei den Parlamentswahlen erlangte die PRD mit 0,89% der Stimmen einen Sitz.

- PRS, Partido de Renovação Social. Die 'Partei der sozialen Erneuerung', die sich als "Mitte-links"-Partei versteht, wurde 1991 gegründet und wird von Eduardo Kwangana geleitet. Kwangana löste António João Muachicungo ab, der Anfang Juni 1996 an der zweiten ordentlichen Versammlung der Partei seines Amtes enthoben wurde. Bei den Parlamentswahlen von 1992 gewann die – von der Ethnie der Quioco (Chokwé) dominierte – PRS mit 2,27% der Stimmen sechs Sitze in der Nationalversammlung und gilt damit als dritte Kraft im Land.

- UNITA, União Nacional para a Independência Total de Angola. Die 1966 gegründete 'Nationale Union für die völlige Unabhängigkeit Angolas' wird von Jonas Malheiro Savimbi geleitet. Die UNITA hat die mit der Regierung ausgehandelten Friedensabkommen vom Mai 1991 unterzeichnet und ihre Guerillatätigkeit aufgegeben, um sich in eine Partei zu verwandeln. Bei den Wahlen vom 29. und 30. September 1992 war die UNITA der Hauptgegner der MPLA und errang mit 34,10% der Stimmen 70 Sitze im Parlament. Jonas Savimbi erreichte als Präsidentschaftskandidat 40,07% der Stimmen. Obwohl ein zweiter Wahlgang durchgeführt werden sollte, wies Savimbi die Wahlresultate zurück. Er warf der MPLA vor, sie habe von einem "massiven Wahlbetrug profitiert". Deswegen erhob die UNITA bis zur Unterzeichnung der Friedensabkommen von Lusaka (Sambia) am 20. November 1994 erneut die Waffen gegen die Regierung von Luanda. Die UNITA hat viele ihrer Führungskräfte verloren: Entweder kamen sie Ende Oktober / Anfang November 1992 in den Kämpfen in Luanda ums Leben, oder sie wurden verhaftet. Einige verliessen die UNITA auch, wie Tony da Costa Fernandes und Miguel N'Zau Puna (siehe FDA). Eugenio Manuvakola, der ehemalige Generalsekretär der UNITA, floh am 28. August 1997 nach Luanda. Manuvakola, der für die UNITA die Friedensverträge von Lusaka unterzeichnet hatte, wurde am 14. Februar 1995 auf Befehl von Savimbi verhaftet. Seit dem 30. Oktober 1997 bestehen gegen die UNITA, der vorgeworfen wird, sie sträube sich fortwährend gegen die Umsetzung der Friedensverträge von 1994, neue Sanktionen, welche am 28. August 1997 vom UNO-Sicherheitsrat ausgearbeitet worden sind. Zu diesen Sanktionen gehören insbesondere die Einfrierung ausländischer Bankkonten der UNITA, die Schliessung ihrer Niederlassungen in Europa und Nordamerika sowie Einschränkungen der Reisefreiheit von Führungskräften der UNITA, wovon jedoch ihre Vertreter in der Regierung und in der Nationalversammlung ausgenommen sind. Seither wurden einige offizielle Auslandsniederlassungen der UNITA, namentlich die in Paris und Lissabon, geschlossen.

15.2. Illegale politische Parteien

- ALIAMA, Allianz der Mayombe. Die aus dem 'Movimento de Libertação do Enclave de Cabinda' (MLEC) hervorgegangene 'Allianz der Mayombe', die die gleichnamige Ethnie vertritt, wurde Anfang 1960 in Léopoldville (Kinshasa) gegründet. Sie wird heute von António Eduardo Sozinho Zau geleitet. Die ALIAMA war bei der Gründung der FLEC im August 1963 eine der drei ursprünglichen Komponenten dieser Partei. Aus demselben Grund wie Ranque Franque von der "Original"-FLEC scheint auch António Eduardo Sozinho Zau, der im September 1994 zu Verhandlungen mit der Regierung eingeladen wurde, eine Autonomie-Lösung der Unabhängigkeit vorzuziehen.

- CANGOBAK, Angolanische Gemeinschaft der Bakongo. Nach den wenigen derzeit verfügbaren Informationen wurde die 'Angolanische Gemeinschaft der Bakongo' gegründet von Alberto Videira Bokula, dem gegenwärtigen Führer der 'Kimvuka kia lukuku lua Kongo' (KIMVUKA) und ehemaligen Führungsmitglied des 'Movimento para a Autodeterminação do Kongo' (MAKO). Die CANGOBAK, die in Angola kaum bekannt ist, setzt sich ein für die Selbstbestimmung der Bakongo von Angola und des Gebietes 'Kongo', das die heutigen angolanischen Provinzen Uige, Zaire sowie einen Teil von Bengo und Kwanza Norte umfasst.

- CCC, Kommunistisches Komitee von Cabinda. Das 'Kommunistische Komitee von Cabinda' wurde im Mai 1988 von 43 dissidenten Führungsleuten des 'Frente de Libertação do Enclave de Cabinda' (FLEC) gegründet. Generalsekretär des CCC, dessen Gründung im Juli 1990 offiziell bekanntgegeben wurde, ist Geraldo Pedro.

- CMLC, Comando Militar para a Libertação de Cabinda. Das 'Militärische Kommando für die Befreiung von Cabinda', das unter der Führung von Oberst Luemba Tubi und Major Luis Fernandes steht, ist aus einer späteren Spaltung der FLEC Ende der 70er Jahre hervorgegangen.

- CNC, Comité dos Nacionais de Cabinda. Das 'Komitee der Nationalisten von Cabinda', dessen Gründung 1994 bekanntgegeben wurde, wird von Afonso Justino Waco geleitet. Das CNC, das sich selbst als "separatistisch" bezeichnet, kämpft für die Unabhängigkeit der Enklave Cabinda, die es durch Dialog und "aktive Gewaltlosigkeit" erlangen will.

- FDC, Frente Democrática de Cabinda. Die 'Demokratische Front von Cabinda', auch bekannt unter dem Namen 'Forum Democrático Cabindese', ist hervorgegangen aus einer ehemaligen ethnischen Organisation der Bayombe, welcher die UNITA geholfen hat, sich in eine bewaffnete Miliz von etwa 80 Mann umzuwandeln. Die FDC kämpft für die Selbstbestimmung von Cabinda und ist im Nordosten der Enklave Cabinda (in der Gegend von Miconje, Belize und Luali) militärisch aktiv. Im November 1995 haben Gesandte der FDC mit der angolanischen Regierung Verhandlungen aufgenommen, die jedoch gescheitert sind. Diese Verhandlungen bewirkten aber eine Spaltung der FDC, wozu die FLEC-FAC massgeblich beigetragen hat, indem sie die Führung der FDC zur Unterzeichnung eines Separatabkommens mit der Regierung überreden wollte,. Seither wird die FDC vom Generalsekretär der Bewegung, Norberto Ntula, geleitet. Der frühere Parteipräsident, Francisco Xavier Lubota, gründete eine kleinere dissidente Gruppe mit dem Namen 'FDC-Lubota'.

- FFAKO, Frente Federativa para a Autodeterminação do Kongo. Zur Zeit gibt es nur wenige Informationen über die 'Föderalistische Front für die Selbstbestimmung des Kongo'. Man weiss, dass die FFAKO bei einer "konstituierenden Veranstaltung", welche am 24. Juli 1993 in Bonn (BRD) stattgefunden hat, entstanden ist. Alles weist ausserdem darauf hin, dass die FFAKO mit der 'Bewegung für die Selbstbestimmung des Kongo' (MAKO) in enger Verbindung steht. Diese beiden Bewegungen haben die gleichen Ziele, nämlich die Selbstbestimmung der Bakongo von Angola und ihres Gebietes (die Provinzen Uige, Zaire und ein Teil von Bengo und Kwanza Norte). Sie vereinen sich indessen nicht zu einer einzigen Bewegung, "wahrscheinlich wegen persönlicher Rivalitäten". Genau wie die MAKO und die anderen Bewegungen, die für die Selbstbestimmung des Kongo kämpfen, ist die FFAKO in Angola kaum bekannt und ausschliesslich in Europa, namentlich in Deutschland, aktiv.

- FLEC, Frente de Libertação do Enclave de Cabinda. Die 'Front für die Befreiung der Enklave Cabinda', auch bekannt unter dem Namen 'Frente de Libertação do Estado de Cabinda' (Front für die Befreiung des Staates Cabinda), wurde am 4. August 1963 in Kinshasa (ehemaliges Zaire) gegründet. Sie versteht sich als "separatistische Bewegung für die nationale Befreiung" und fordert die Unabhängigkeit der Provinz Cabinda. Die von Luis de Gonzaga Ranque Franque angeführte FLEC ist seit 1964 in Cabinda militärisch aktiv. Damals stiess sie zum ersten Mal mit den Widerstandskämpfern der MPLA, die gegenwärtig in Angola an der Macht ist, zusammen. Am 10. Januar 1967 bildete die FLEC in der nahe bei Cabinda gelegenen Stadt Tshela im ehemaligen Zaire eine Exilregierung unter Pedro Simba Macosso. Einige Zeit später gründete die FLEC in Pointe Noire (Republik Kongo) das 'Revolutionskomitee von Cabinda' (CRC), dessen Leitung Henriques Tiago N'Zita übertragen wurde. Bald nach ihrer Gründung hat sich die FLEC gespalten. Seither gibt es einen "proamerikanischen" Flügel mit Sitz in Kinshasa, geleitet vom Präsidenten und Begründer der FLEC, Luis de Gonzaga Ranque Franque, und einen "profranzösischen" Flügel mit Sitz in Brazzaville, geleitet vom Vizepräsidenten Henriques Tiago N'Zita. Dieser übernahm die Führung der 'Forças Armadas Cabindesas' (FAC), des bewaffneten Flügels der Bewegung. Seit dieser Spaltung hat sich die FLEC, die als 'Original-FLEC' fortbesteht (siehe unten), weiter aufgesplittert, so dass unter anderen folgende Bewegungen entstanden sind: FLEC-CSC, FLEC-D, FLEC-FAC, FLEC-R und FDC.

- FLEC-CSC, Frente de Libertação do Enclave de Cabinda–Conselho Supremo de Coordenação. Die FLEC-'Oberster Koordinationsrat' wurde am 12. November 1991 anlässlich eines Treffens aller cabindischen Bewegungen in Lissabon gegründet. Die FLEC-CSC, präsidiert von Francisco de Assis Peso Bambi, vereinigt insbesondere die FLEC-R, die UNALEC und die UNLC. Bambi, der Verhandlungen mit den angolanischen Behörden aufgenommen hat, behauptet, dass er sämtliche cabindischen Bewegungen vertrete und über eine Armee von 4'000 Mann verfüge, welcher Kämpfer der FLEC-R und der FLEC-FAC angehören. Die Führungskräfte der FLEC-FAC haben jedoch diese Behauptungen dementiert.

- FLEC-D, Frente de Libertação do Enclave de Cabinda–Democrática. Die 'Demokratische' FLEC wurde im Jahr 1992 gegründet. Vorsitzender ist Yumba-di-Tshibuka, ein ehemaliger Berater von Henriques Tiago N'Zita, dem Präsidenten der FLEC-FAC. Im Oktober 1993 kündigte die FLEC-D die Gründung der von José Mabiala Dragaon angeführten 'Forças Armadas Nacionais de Cabinda' (FANCA) an.

- FLEC-FAC, Frente de Libertação do Enclave de Cabinda–Forças Armadas Cabindesas. Die FLEC-FAC, der frühere militärische Arm der FLEC, wird von Henriques Tiago N'Zita präsidiert. Zu deren Führungsgruppe gehören Generalstabschef Bonifacio Zenga Mambo und António N'Zita, der Sohn von Henriques Tiago N'Zita. Die FLEC-FAC, die wahrscheinlich militanteste cabindische Bewegung, konzentriert ihre militärischen Operationen hauptsächlich auf das Zentrum und den Südwesten der Enklave Cabinda. Die 'Streitkräfte von Cabinda' (FAC), die früher über rund 2'000 Mann verfügten, soll heute höchstens noch 1'000 Kämpfer zählen. Die FLEC-FAC hat nämlich mehrere Spaltungen durchgemacht, die bedeutendste Anfang 1994. Damals wechselten etwa 300 Kämpfer und dissidente Führungsleute der FLEC-FAC, darunter der frühere Oberkommandierende der FAC, General Victor Jorge Gomes, zur FLEC-R über. Die FLEC-FAC, die für die Unabhängigkeit der Enklave Cabinda und deren Loslösung von Angola eintritt, unterzeichnete Mitte Mai 1995 eine Waffenstillstandsvereinbarung mit den angolanischen Behörden. Diese sollte den Weg für Friedensverhandlungen zur Regelung des künftigen Status der Enklave Cabinda ebnen. Doch die Gespräche wurden Ende Juli 1996 von der angolanischen Regierung abgebrochen, weil ihr die Forderung der FLEC-FAC, zusammen und gleichzeitig mit den anderen bewaffneten cabindischen Gruppierungen über einen Waffenstillstand zu verhandeln, unannehmbar erschien.

- FLEC-O, Frente de Libertação do Enclave de Cabinda–Original. Der politische Flügel der 'Frente de Libertação do Enclave de Cabinda' (FLEC), bekannt unter verschiedenen Namen wie 'Original-Flec' (FLEC-O), 'Offizielle FLEC' oder 'Politische FLEC', steht immer noch unter der Leitung von Luis de Gonzaga Ranque Franque, der seit 1977 in Kanada im Exil lebt. Ranque Franque, der historische Führer der FLEC, der anfänglich die Unabhängigkeit Cabindas befürwortete, verhandelt seit Juni 1992 mit der angolanischen Regierung. Heute plädiert er für die Versöhnung mit Luanda und erklärt sich bereit, ein einfaches Autonomieabkommen zu akzeptieren. Aus diesem Grund wird Ranque Franque von den anderen Splittergruppen, die für die Unabhängigkeit Cabindas eintreten, als "von der Regierung gekaufter Verräter" angesehen.

- FLEC-R, Frente de Libertação do Enclave de Cabinda–Renovada. Die 'Erneuerte Front für die Befreiung der Enklave Cabinda' wurde 1989 von Oberst Arthur Tchibassa gegründet. Die zu Beginn von der 'Antikommunistischen Weltliga' und der UNITA unterstützte 'Erneuerte FLEC' ist auf dem militärischen Gebiet am besten gestellt, vor allem seit sich ihr rund 300 dissidenten Kämpfer der FLEC-FAC angeschlossen haben. Die FLEC-R, der etwa 1'000 Mann angehören, operiert im Süden, im Zentrum und seit kurzem (Ende 1997) auch im Norden der Enklave Cabinda. Am 27. September 1995 unterzeichnete die FLEC-R ein Waffenstillstandsabkommen mit der Regierung, um die Voraussetzung für erste Verhandlungen zu schaffen. Am 31. August 1996 lehnte die FLEC-R wegen der zögerlichen Haltung der angolanischen Behörden eine Erneuerung des Waffenstillstands ab und brach jeden direkten Dialog mit der Regierung ab. Im September 1996 setzten sich der Parteipräsident, Oberst José Tiburcio Zinga Luemba, und der 'Sekretär für Verteidigung und Sicherheit', Victor Gomes, über die Anweisungen des 'Conselho Central' der FLEC-R hinweg und erklärten sich zu einem Treffen mit den Gesandten der angolanischen Regierung in Brazzaville (Republik Kongo) bereit. Dies führte zu einer "Säuberungsaktion" innerhalb der Partei und zur Amtsenthebung dieser beiden Männer anlässlich einer ausserordentlichen Sitzung am 24. Januar 1997. Seither wird die FLEC-R von António Bento Bembe geleitet. Oberst Arthur Tchibassa, der starke Mann der FLEC-R, wurde zum 'Generalsekretär' der Bewegung ernannt. Am 21. Dezember 1997 wurden acht Führungsleute der FLEC-R, darunter Oberst José Tiburcio Zinga Luemba auf Anordnung der Behörden der Demokratischen Republik Kongo (RDC) in Kinshasa verhaftet.

- FLNEC-MA, Frente de Libertação Nacional do Enclave de Cabinda–Movimento Armado. Die 'Nationale Front für die Befreiung der Enklave Cabinda-Bewaffnete Bewegung' wird von Bonifacio Zanga Mambo geleitet und hat ihren Sitz in der Demokratischen Republik Kongo (RDC).

- KIMVUKA, Kimvuka Kia Lukuku Lua Kongo. Die KIMVUKA geht zurück auf eine Spaltung des 'Movimento para a Autodeterminação do Kongo' (MAKO) im Anschluss an eine Versammlung dieser Bewegung in Brüssel am 10. Dezember 1994. Die 'Kimvuka kia lukuku lua Kongo' – was in der Kikongo-Sprache 'Bewegung für die Selbstbestimmung des Kongo' bedeutet – wird von Alberto Videira Bokula, dem ehemaligen Führer der MAKO und der 'Angolanischen Gemeinschaft der Bakongo' (CANGOBAK) geleitet. Ebenso wie die MAKO und die CANGOBAK befürwortet auch die KIMVUKA die Selbstbestimmung der Bakongo und des historischen Gebiets dieser Volksgruppe im Norden Angolas. Im Gegensatz zur MAKO wollen die Führer der KIMVUKA dieses Ziel allein mit friedlichen und demokratischen Mitteln erreichen. Im Moment beschränken sich die Aktivitäten der KIMVUKA – die in Angola praktisch nicht bekannt ist – ausschliesslich auf Europa.

- MAKO, Movimento para a Autodeterminação do Kongo. Am 4. April 1990 in Mbanza Lambu (Provinz Zaire) von Angehörigen der Volksgruppe der Bakongo gegründet, trat die 'Bewegung für die Selbstbestimmung des Kongo' vor allem nach den Ende Januar 1993 in Luanda verübten Massakern an Angehörigen der Volksgruppe der Kongo erstmals in Erscheinung. Wie der Name besagt, kämpft die MAKO für die Selbstbestimmung des Kongo-Volkes in Angola und die Unabhängigkeit des historischen Gebiets der Bakongo, das sich auf die heutigen angolanischen Provinzen Uige und Zaire sowie einen Teil der Provinzen Bengo und Kwanza Norte (im Norden Angolas) erstreckt. Die MAKO ist im Exil tätig, insbesondere in Frankreich und Deutschland. In Angola selbst ist sie kaum aktiv und hat dort auch keinerlei Rückhalt. Infolge interner Unstimmigkeiten, bei denen die beiden wichtigsten Führer der MAKO in Europa, João David Mansiangani Soma und Alberto Videira Bokula, aneinander gerieten, spaltete sich die Bewegung nach einer Versammlung in Brüssel am 10. Dezember 1994. Diese Spaltung manifestierte sich vor allem in der Gründung der 'Kimvuka kia lukuku lua Kongo' (KIMVUKA) – was in der Kikongo-Sprache 'Bewegung für die Selbstbestimmung des Kongo' bedeutet – durch Alberto Videira Bokula. Laut einigen Führern der MAKO verfügt die Bewegung über eine bewaffnete Abteilung, die 'Forças Armadas de Libertação do Kongo' (FALKO), die von Generalstabschef Samuel Malando befehligt werden.

- MORECA, Movimento dos Repúblicanos de Cabinda. Die 'Bewegung der Republikaner von Cabinda', die von Albert Ototo geleitet wird, hat am 9. April 1997 durch eine in Brazzaville (Republik Kongo) veröffentlichte Pressemitteilung auf sich aufmerksam gemacht. Sie beschuldigte darin die Vereinten Nationen und die Organisation der Afrikanischen Einheit (OAU), sie hätten dem Anliegen der Separatisten, die die Unabhängigkeit der Enklave Cabinda verlangen, nie Gehör geschenkt.

- MRITC, Movimento de Resistência para a Independência Total de Cabinda. Die 'Widerstandsbewegung für die völlige Unabhängigkeit von Cabinda', unter der Leitung von Afonso Massanga (siehe UNALEC), lehnt es schlichtweg ab, mit der Regierung über eine Autonomie von Cabinda zu verhandeln. Die MRITC fordert die Unabhängigkeit der Enklave Cabinda und kritisiert die laufenden Verhandlungen zwischen den angolanischen Behörden und den anderen cabindischen Unabhängigkeitsbewegungen.

- UNALEC, União Nacional de Libertação do Enclave de Cabinda. Die 1985 von Afonso Massanga (siehe MRITC) gegründete 'Nationale Union für die Befreiung der Enklave Cabinda' wird zur Zeit von Bernardo Condé geleitet. Offizieller Vertreter der Partei ist Alberto Bolingo. Die UNALEC, die die Unabhängigkeit von Cabinda anstrebt, zieht den diplomatischen Weg und den Dialog mit der angolanischen Regierung einem militärischen Vorgehen vor. Über die FLEC-CSC beteiligt sie sich an den laufenden Verhandlungen mit den angolanischen Behörden.

- UNLC, União Nacional de Libertação de Cabinda. Die 'Nationale Union für die Befreiung Cabindas', ebenfalls bekannt als 'FLEC-UNLC' oder 'FLEC-Union', hat ihren Sitz in Libreville (Gabun). Die von Generalsekretär Lumingu Luis Carneiro Jimbi (oder Gimby) geleitete UNLC hat unter Vermittlung der FLEC-CSC Verhandlungen mit der angolanischen Regierung aufgenommen. Seit 1989 versucht die UNLC mit der FLEC-R ein Bündnis einzugehen. Der Führer der UNLC, Jimbi, der dafür plädiert, mit Luanda über einen Entwurf für eine Autonomie innerhalb des Landes zu verhandeln, wird von den Bewegungen, welche die Unabhängigkeit Cabindas anstreben, insbesondere von der FLEC-FAC, als Verräter angesehen.

15.3. Menschenrechtsorganisationen

- ACA, Associação Civica de Angola. Der 'Bürgerverein Angolas', auch bekannt unter dem Namen 'Progressive Gruppe', trat 1990 aus dem Untergrund hervor. Er wurde 1989 vom ehemaligen Priester und Mitbegründer der MPLA, Joaquim Pinto de Andrade (siehe PRD), und von ehemaligen Aktivisten der 'Komitees Amilcar-Cabral' gegründet. Die ACA versteht sich als eine nichtstaatliche Organisation, welche die Menschen- und Bürgerrechte der Angolaner verteidigt.

- ADHA, Associação dos Direitos Humanos de Angola. Der 'Menschenrechtsverein Angolas' hat vor allem ab Januar 1994 aufhorchen lassen, als er einen Bericht veröffentlichte, worin er die Haftbedingungen in den verschiedenen Gefängnissen von Luanda kritisierte. Nach dem Erscheinen dieses Berichts bekamen der Präsident der ADHA, William Tonet, und der Generalsekretär, Laurenço Adão Agostinho, verschiedentlich Schwierigkeiten mit den angolanischen Behörden, die mit der Verhaftung der beiden Ende April und Anfang Mai 1994 ihren Höhepunkt fanden.

15.4. Gewerkschaften

- CGSILA, Confederação Geral dos Sindicatos Independentes Livres Angolanos. Die Gründung des 'Allgemeinen Bundes der freien und unabhängigen Gewerkschaften Angolas' wurde am 8. Juni 1996 im angolanischen Fernsehen bekanntgegeben. Diese neue Gewerkschaft wurde von ehemaligen Führungsleuten der UNTA (frühere Einheitsgewerkschaft), nämlich von Manuel Difuila, Ana da Conceição und Pedro Garcia, ins Leben gerufen. Die CGSILA bezeichnet sich als unabhängige Gewerkschaft, weil sie weder mit einer politischen Partei noch mit einer religiösen Organisation, noch mit der Regierung verbunden ist. Die von Manuel Difuila geleitete Gewerkschaft hat sich zum Ziel gesetzt, zur Lösung der aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Probleme der angolanischen Arbeiterschaft beizutragen.

- SJA, Sindicatos dos Jornalistas Angolanos. Diese unabhängige Gewerkschaft wurde 1992 von Journalisten gegründet, die sich von der früheren offiziellen Gewerkschaft (UJA) loslösen wollten. Seit Februar 1994 gibt die SJA eine regelmässig erscheinende Publikation mit dem Titel 'Jornalismo Hoje' heraus, die sich insbesondere mit Themen im Zusammenhang mit der von den staatlichen Behörden ausgeübten Zensur befasst.

- UJA, União dos Jornalistas Angolanos. Hierbei handelt es sich um die der MPLA nahestehende "offizielle" Gewerkschaft der Journalisten.

- UNTA, União Nacional dos Trabalhadores Angolanos. Die wichtigste Gewerkschaft bleibt die ehemalige Einheitsgewerkschaft, die 'União Nacional dos Trabalhadores Angolanos' (UNTA; 'Nationale Union der angolanischen Arbeiter'), die 1960 gegründet wurde. Die von Pascual Luvalu geleitete Gewerkschaft zählt rund 600'000 Mitglieder.

Quelle: BFF. Interne Dokumentation. Januar 1994.
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