1. Verfassung

1.1. Staatsname

Demokratische Bundesrepublik Äthiopien

1.2. Staatssymbol und Staatswappen

Die äthiopische Flagge ist horizontal in drei Streifen unterteilt: Staatswappen: Das neue Staatswappen Äthiopiens war bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt.

1.3. Staatsform

Die neue Verfassung wurde am 8. Dezember 1994 in Kraft gesetzt. Sie bringt Äthiopien ein demokratisches, föderatives Mehr-Parteien-System mit einem Zwei-Kammer-Parlament und einer Regierung, die durch direkte Volkswahl bestimmt werden.

2. Soziales und Kultur

2.1. Bevölkerung

Einwohner: 56,7 Millionen (Mai 1995). Bevölkerungsstruktur: 57,7% der Bevölkerung ist jünger als 18 Jahre. Lebenserwartung: durchschnittlich 49 Jahre. Städte: Addis Abeba (1,7 Millionen Einwohner), Dire Dawa (100'000), Gonder / Azezo (81'000), Nazret (77'000), Dessie (71'000), Harrar (63'000) Ethnien: Von den über 70 Ethnien sind die grössten: Oromo (40%), Amharen (25%), Tigriner (10%), Somali (6%)

2.2. Sprache

Amtssprache ist Amharisch. Daneben gibt es noch über 100 bekannte lokale Sprachen. Die wichtigsten davon sind Oromo und Tigrinya. In der Hauptstadt Addis Abeba ist auch Englisch als Geschäftssprache üblich.

2.3. Religion

In Äthiopien sind mehrere Religionen verbreitet. Am stärksten vertreten sind die äthiopisch-orthodoxe Kirche (Tewahido) und der sunnitische Islam, denen jeweils etwa 40% der Bevölkerung angehören. Daneben gibt es Gemeinschaften der Evangelischen Kirche und der Römisch-katholischen Kirche sowie auch noch eine Minderheit von Anhängern von Naturreligionen im Südwesten des Landes.

2.4. Schul- und Bildungswesen

Gemäss offiziellen Angaben betrug die Zahl der Analphabeten im Jahr 1990 noch 23%. Seit 1979 wurden - mit der Unterstützung der UNESCO - starke Anstrengungen im Bereich der Bildung unternommen, es existieren heute viele Grundschulen. Der Schulbesuch und die Lehrmittel sind gratis, jedoch ist der Schulbesuch bisher nicht obligatorisch. Grundschule: Sie dauert sechs Jahre. Die Kinder gehen von sieben bis zwölf Jahren in die Grundschule. 1991 besuchte jedes vierte Kind im Schulalter eine Grundschule. Sekundarschule: Sie dauert ebenfalls sechs Jahre. 1991 gingen etwa 12% der 13-18jährigen in die Sekundarschule. Die Sekundarschule ist aufgeteilt in zwei Jahre "Junior secondary education" und vier Jahre "Senior secondary education". Die Sekundarschule beendet man mit dem "Ethiopian School Leaving Certificate" (ESLC). Universität: Die einzige Universität in Äthiopien ist die Addis Abeba University (AAU) mit 16'000 Studenten. Daneben gibt es mehrere Fachhochschulen, wie etwa die landwirtschaftliche Fachhochschule in Alemaya (zwischen Harrar und Dire Dawa) und das polytechnische Institut in Bahir Dar (am Tanasee) sowie weitere höhere Schulen (Junior Colleges).

2.5. Medizinische Infrastruktur

Obwohl in Äthiopien seit 20 Jahren grosse Verbesserungen im Gesundheitswesen erreicht wurden und die Zahl der Spitäler und Gesundheitszentren stark vergrössert wurde, betreut ein Arzt im Durchschnitt über 30'000 Patienten. Die Hygiene ist ebenfalls ein Risikofaktor, selbst in einem Spital kann eine kleine Operation leicht zu Infektionen und zu Problemen im Nachhinein führen. Die mangelnde Hygiene - nicht nur im Spital - und verbreitete ansteckende Krankheiten wie Meningitis, Hepatitis B und Fleckfieber haben zur Folge, dass die Lebenserwartung in Äthiopien nicht höher als 49 Jahre ist.

3. Frau und Familie

Gemäss äthiopischen Gesetzen sind Männer und Frauen gleichgestellt, in der Praxis ist jedoch der Mann der Kopf der Familie. Es ist weit verbreitet, dass die Männer den Besitz der ganzen Familie verwalten. Die Frauen tragen in der Regel die gesamte Arbeitslast im Haus und haben die Aufgabe der Nahrungsbeschaffung. Das bedeutet, sie gehen täglich Wasser holen, suchen Feuerholz, kümmern sich um den Gemüsegarten, bereiten die Mahlzeiten zu, kümmern sich um die Kinder und sorgen für die Kleintiere. Für diese Aufgaben arbeitet eine Frau im Durchschnitt über 12 Stunden täglich. Die Regierung möchte die Gleichheit von Frauen und Männern fördern und hat in jedem Ministerium ein Büro für Frauenangelegenheiten geschaffen. Mädchen werden oft - vor allem ausserhalb der Städte - sehr jung verheiratet, im Alter von etwa 10 Jahren. Das gesetzliche Mindestalter wäre 15 Jahre, in Ausnahmefällen 13 Jahre. Durch dieses niedrige Heiratsalter haben Frauen nicht den gleichen Zugang zu einer Ausbildung und zu einer Berufstätigkeit, denn eine Frau hat im Durchschnitt 7 Kinder. In Äthiopien wird die Beschneidung von Frauen vor allem auf dem Lande fast überall praktiziert, sowohl von äthiopisch-orthodoxen Christen in der Region Gondar wie auch von den Afar, Somali und den muslimischen Oromo. In den Städten werden die jungen Frauen heute kaum noch beschnitten.

4. Medien

Artikel 47 der Verfassung garantiert Meinungsäusserungs- und Pressefreiheit. Die Pressezensur ist offiziell mit dem Pressegesetz vom Oktober 1992 (Proclamation 43/1992) abgeschafft. Das neue Pressegesetz erlaubt jedem Äthiopier, einzeln oder in Gruppen, jegliche Presseaktivität, jedoch nicht uneingeschränkt. Weiterhin gilt die Einschränkung, dass die Berichte die Sicherheit des Staates nicht gefährden dürfen, keine falschen Anschuldigungen gegen Personen enthalten dürfen oder auch nicht zum Bürgerkrieg aufrufen dürfen. Trotz dieser Einschränkungen berichtet die private Presse sehr kritisch über die Aktivitäten der EPRDF-Regierung. Auch Veröffentlichungen der Exilopposition sind in Addis Abeba erhältlich. Oppositionsparteien und die äthiopische Menschenrechtsorganisation EHRCO können Pressekonferenzen veranstalten und die Regierung kritisieren, jedoch unterbindet die Regierung allzu starke Kritik mit Hilfe des Pressegesetzes, welches einen weiten Interpretationsspielraum lässt. Einige Journalisten der freien Presse müssen sich ihrerseits den Vorwurf gefallen lassen, sie berichten nicht nur über die Ereignisse im Land, sondern versuchen mittels Propaganda die Regierung zu diskreditieren. Immer wieder werden Verleger, Herausgeber und Journalisten von der Polizei abgeholt, langen Verhören unterzogen, mehrere Wochen inhaftiert und dann gegen Kaution freigelassen - wenn sie Glück haben. Der Vorwurf ist immer der gleiche: Verletzung des Pressegesetzes, wobei Berichte über Opposition und über ethnische Diskriminierung von den Behörden mit Anzettelung von ethnischen Konflikten gleichgesetzt werden.

4.1. Nachrichtenagenturen

Die offizielle staatliche Nachrichtenagentur ist die "Ethiopian News Agency" (ENA).

4.2. Zeitungen und Zeitschriften

Die beiden einzigen Tageszeitungen sind unter staatlicher Kontrolle:

– Addis Zemen, täglich, amharisch

– The Ethiopien Herald, täglich, englisch

ebenso unter staatlicher Kontrolle sind die Zeitschriften:

– Al-Alem, wöchentlich, Arabisch,

– Berisa, wöchentlich, Oromo,

– Meskerem, vierteljährlich,

– Negarit Gazzeta, offizielles Amtsblatt, Amharisch und Englisch,

– Yezareitu Ethiopia, wöchentlich, Amharisch

Daneben gibt es keine private Tageszeitung, aber eine Reihe von privaten Zeitschriften:

– Abyotawit Ethiopia, Amharisch,

– Addis Observer,

– Addis Tribune, Englisch,

– Addis Zimit, Amharisch,

– Africa Qend,

– Afrodayt,

– Aimiro,

– Alef,

– Beza,

– Birhan Family Magazine, monatlich,

– Enkoy,

– Ethio-Times,

– Ethiop,

– Ethiopian Trade Journal, Addis Abeba, äthiopische Handelskammer, Englisch, vierteljährlich,

– Ethiopis Review,

– Feleq,

– Habesha,

– Hayaan, Oromo,

– Libro,

– Lubar,

– Lucy,

– Maedot, Addis Abeba, äthiopische orthodoxe Kirche, Amharisch und Englisch,

– Mebruk,

– Meklit,

– Mizan,

– Moghed,

– Muday,

– Orgi,

– Ruh,

– Salem,

– Seife Nebelbal,

– Serto Ader,

– Tagelu, Amharisch,

– Tarik,

– Tequami,

– The Monitor,

– Tinqish,

– Tinsae, äthiopische orthodoxe Kirche, Amharisch und Englisch,

– Tobia,

– Tomar,

– Welfen, Amharisch,

– Wetaderna Alamaw,

– Yefiqir Chewata,

– Yeigziabher Menghist,

– Zavera,

– Zena Admas

4.3. Radio

– "Voice of Ethiopia" sendet in Amharisch, Englisch, Französisch, Somali, Afar, Oromo, Arabisch und Tigrinya. (Zuhörerschaft: 100'000).

– Radio Addis Abeba, staatlich

4.4. Fernsehen

Das staatliche äthiopische Fernsehen "Ethiopian Television" (ETV) sendet Programme in Englisch und Amharisch 42 Stunden wöchentlich. (40'000 Zuschauer)

5. Wirtschaft

5.1. Volkswirtschaft

Äthiopien gehört zu den ärmsten Ländern der Welt. Selbst im Vergleich zu anderen afrikanischen Ländern hat Äthiopien mit einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen von 185 USD ein sehr geringes volkswirtschaftliches Einkommen. Die äthiopische Wirtschaft leidet hauptsächlich an den Folgen des überstandenen Bürgerkrieges, der viele landwirtschaftliche Flächen unbebaubar hinterlassen hat, was die Produktion des Hauptexportproduktes, Kaffee, negativ beeinflusst hat. Dazu kommen eine stark variierende Topographie und die damit verbundenen Transportprobleme, unterschiedliche Niederschlagsmengen im Norden und im Süden und periodisch auftretende Hungersnöte, die durch die hohe Zahl an Flüchtlingen aus dem Sudan und aus Somalia verstärkt werden. Seit September 1991 wurden mit Hilfe von IWF und Weltbank verschiedene Reformen durchgeführt, die sich bereits positiv auf die Inflation auswirkten. Die Inflation lag 1993 bei bemerkenswerten 3,5%, während sie im Durchschnitt der Jahre 1985-1993 bei 6,5% lag. Importe 1993: 787 Mio. USD, vor allem Industriegüter (44%), Nahrungsmittel (6%). Die Importe kommen aus den USA (13%), der BRD (11%), Italien (10%), Saudi-Arabien (10%) und Japan (10%). Exporte 1993: 199 Mio. USD, vor allem Kaffee, Tee, Kakao und Gewürze (62%) und Viehzuchtprodukte wie Felle und Häute (13%). Die Exporte gehen in die BRD (25%), nach Japan (20%), Grossbritannien (14%) und Saudi-Arabien (7%).

5.2. Beschäftigungssituation

Etwa 79% der Bevölkerung arbeiten in der Landwirtschaft, 13% im Dienstleistungssektor und 7% in der Industrie. In den Städten wird die Arbeitslosigkeit auf ca. 40% geschätzt. Die immer zahlreicheren arbeitslosen Schulabgänger suchen ihr Glück in den Städten, wo sie kaum eine Aussicht auf Arbeit haben. Gemäss der neuen Verfassung kann jedermann eine Gewerkschaft gründen oder einer Gewerkschaft beitreten. Davon ausgeschlossen sind Staatsbeamte, Militär und Polizei sowie Angestellte der Justiz. Derzeit sind etwa 200'000 Arbeiter - vor allem der Industrie und Dienstleistungsbetriebe - in einer Gewerkschaft organisiert.

– CETU, Confederation of Ethiopian Trade Unions. Diese Dachorganisation von neun Gewerkschaften wurde im November 1993 gegründet. Streitereien innerhalb der Gewerkschaften über die politischen Aktivitäten des Vorsitzenden Dawey Ibrahim veranlassten die Regierung, die Büros der CETU zu schliessen. Es ist bisher nicht bekannt, ob die CETU ihre Arbeit wieder aufgenommen hat.

5.3. Währung

Geldeinheit ist der äthiopische Birr (ETB). Ein Birr ist in 100 Cents aufgeteilt. Der Birr ist zu einem festen Kurs an den US-Dollar gebunden (seit Mai 1995: 1 USD = 6.26 Birr). Im Januar 1996 entsprach dieser Kurs: 100 ETB = 18.60 CHF 100 CHF = 538.35 Birr

6. Mobilität

6.1. Kommunikationsmittel

Strassen: Äthiopien verfügt über ein äusserst schlecht ausgebautes Strassennetz, nur gerade 10% der ca. 40'000 km Strassen sind asphaltiert. Für die (asphaltierte) Strecke Addis Abeba - Dire Dawa (ca. 400 km) benötigt man mindestens eine Tagesreise. Viele Strassen sind nach einem Regen überhaupt nicht oder nur mit Allrad-Antrieb befahrbar. Eisenbahn: Die einzige Eisenbahnlinie besteht zwischen Addis Abeba und Djibouti. Sie ist eine wichtige Verbindung für den Gütertransport vom Hafen Djibouti nach Addis Abeba. Schiffahrt: Seit der Abspaltung Eritreas ist Äthiopien ein Binnenland. Die beiden wichtigsten Häfen Assab und Massawa liegen in Eritrea. Äthiopien hat durch einen Vertrag freien Zugang zum Hafen von Assab, welcher der wichtigste Hafen für den äthiopischen Aussenhandel darstellt. Luftverkehr: Der wichtigste Flughafen ist der internationale Flughafen von Addis Abeba (Bole International Airport). Über diesen Flughafen wird die überwiegende Mehrheit aller Flüge ins In- und Ausland abgewickelt. Daneben gibt es einen weiteren internationalen Flughafen in Bahir Dar (am Tanasee, 350 km nordwestlich von Addis Abeba). Für Inlandflüge werden ca. 40 Flugplätze genutzt, darunter jene der Ortschaften: Aksum, Arba Minch, Asosa, Debre Markos, Dembi Dolo, Desse, Dire Dawa, Dodola, Gambela, Ginir, Goba, Gode, Gonder (Gondar), Gore, Jimma, Jinka, Kebri Dehar, Lalibela, Maji, Mekele, Mizan Teferi, Nekemte, Soddo (ehemalige Provinz Sidamo), Tepi, Waka und Werder.

6.2. Reisepapiere

Innerhalb des Landes kann jedermann reisen und sich überall niederlassen, wo er will. Für Auslandsreisen ist nach wie vor ein Visum erforderlich, welches in der Regel gewährt wird, ausser es ist ein Verfahren hängig oder die reisewillige Person schuldet dem Staat noch Steuern. Allerdings kam es Einzelfällen schon vor, dass Oppositionspolitiker kein Ausreisevisum erhielten. Um einen Reisepass zu erhalten, muss man vorerst verschiedene Papiere haben:

– ein Bewilligungsschreiben der zuständigen Lokalverwaltung (Kebelle)

– eine Geburtsurkunde

– einen Bank- oder Steuerauszug

– Papiere, die über den Zweck der Reise informieren

Derartige Papiere lassen sich nur sehr umständlich und mit grossem Aufwand beschaffen, hierbei wird häufig mit Bestechung und verwandschaftlichen Beziehungen nachgeholfen.

7. Regierung

7.1. Staatsoberhaupt

Zum Ende der Übergangsperiode in Äthiopien - sie dauerte vom 27.5.1991 bis 21.8.1995 - wird der neue Staatspräsident eingesetzt, Dr. Negaso Gidada, der ehemalige Informationsminister der Übergangsregierung. Damit wird zum ersten Mal ein christlicher Oromo Präsident von Äthiopien.

7.2. Landesregierung

Das 17-köpfige Kabinett wird dominiert durch die Ethiopian People's Revolutionary Democratic Front (EPRDF) und ihren verbündeten Gruppierungen. Premierminister: Meles Zenawi. Vize-Premierminister: Dr. Kassa Ylala. Verteidigungsminister (und Vize-Premierminister): Tamrat Layne. Aussenminister: Seyoum Mesfin. Gesundheitsminister: Adem Ibrahim. Minister für Energie und Bergbau: Ezedin Ali. Minister für Entwicklung und
wirtschaftliche Zusammenarbeit:
Girma Biru. Minister für Information und Kultur: Wolde Mikael Chamo. Minister für Erziehung: Genet Zewde. Minister für Landwirtschaft: Dr. Teketel Forsido. Minister für Industrie und Handel: Kasahun Ayele. Finanzminister: Sufyan Ahmed. Minister für Arbeit und Stadtentwicklung: Haile Selassie Asegide. Minister für Transport und Kommunikation: Dr. Abdul-Mejid Hussen. Minister für Arbeit und Soziale Angelegenheiten: Hasan Abdela. Minister für Wasserressourcen: Shiferaw Jarso. Minister und Chef der Steuerbehörde: Desta Amare.

8. Parlament

Das Parlament ist in zwei Kammern aufgeteilt, der "Council of People's Representatives" mit 548 Abgeordneten und der "Federal Council" mit 117 Sitzen. Die Kammer der direkt gewählten Parlamentarier - der "Council of People's Representatives" - wird durch die regierende EPRDF dominiert, die 493 von den insgesamt 548 Sitzen belegt.

9. Verwaltung

Im Februar 1992 wurden neue Regionen geschaffen, die nach ethnischen Kriterien erfolgte, die Einteilung spiegelt etwa die sprachlichen Grenzen wider. Addis Abeba und Harrar sind zwei Stadtregionen. Addis Abeba (Region 14)
Afar (Region 2)
Amhara (Region 3)
Beni Shangul (Region 6)
Gambella (Region 12)
Gurage / Hadiya / Kembata (Region 7)
Harrar (Region 13)
Kaffa (Region 11)
Omo (Region 10)
Oromo (Region 4)
Somali (Region 5)
Sidama (Region 8)
Tigre (Region 1)
Welayata (Region 9) Die Regionen sind in Distrikte (Awraja), Bezirke (Woreda, früher Keftegna genannt) und diese wiederum in "Urban Dweller's Association" (Kebelle) in den Städten oder in "Peasant Association" auf dem Lande unterteilt.

10. Wahlen

Am 7. Mai 1995 wurden regionale und nationale Parlamentswahlen durchgeführt. In den Regionen 2 (Afar), 5 (Somali) und 13 (Harrar) mussten die Wahlen aus Sicherheitsgründen verschoben werden und wurden am 27. Mai 1995 nachgeholt. Die Wahlen wurden von den Oppositionsparteien boykottiert. Die regierende EPRDF gewinnt in den meisten Regionen die Mehrheit, in der Region 3 (Amhara) gewinnt der amharische Koalitionspartner ANDM mit dem Tamrat Layne an der Spitze. Einzig in der Region 2 (Afar) hat die regierende EPRDF keine Mehrheit erreichen können.

11. Recht und Gerichtswesen

11.1. Recht

Die äthiopischen Gesetze sind derzeit in einem Neuaufbau. Nachdem im Dezember 1994 eine neue Verfassung angenommen wurde, besteht nun die Möglichkeit für die regionalen Parlamente, eigene Gesetze zu erlassen. Bisher ist allerdings das nationale Strafgesetz weiterhin das einzige Strafgesetz. Das äthiopische Justizwesen leidet an einem akuten Mangel an ausgebildeten Juristen. Die ehemaligen Richter der Mengistu-Diktatur wurden nahezu alle entlassen, weil sie in der Regel Mitglieder der Einheitspartei WPE waren. Neu ausgebildete Juristen gibt es nur in beschränkter Zahl, so dass das Justizsystem chronisch überlastet ist.

11.2. Ordentliche Gerichte

Woreda Courts: Ein "Woreda Court" besteht aus einem Richter und befasst sich ausschliesslich mit kleineren Strafverfahren. Awraja Courts: Ein "Awraja Court" besteht aus drei Richtern und verfügt über eine Kammer für Zivilverfahren und eine für Strafverfahren. Central High Federal Supreme Scharia-Gerichte: Nebst den ordentlichen Gerichten gibt es auch islamische Gerichte für Muslime. Sie behandeln vor allem familienrechtliche Fälle. Zu einem Prozess vor einem Scharia-Gericht müssen beide Parteien ihre Zustimmung geben.

11.3. Sondergerichte

Es gibt derzeit keine Sondergerichte in Äthiopien.

11.4. Militärgerichte

Im Obersten Gericht in Addis Abeba gibt es auch eine Kammer für Militärstrafrecht.

12. Militär und Sicherheitsorgane

12.1. Militär

Die gesamte Armee des ehemaligen Mengistu-Regimes wurde aufgelöst. Die Truppen der EPRDF (geschätzt auf 120'000) sollen die Grundlage einer neuen "Nationalen Armee" bilden. Bisher gibt es noch keine solche Armee und auch die allgemeine Wehrpflicht ist bisher noch nicht eingeführt worden.

12.2. Polizei

Die Polizei wird derzeit mit ausländischer Hilfe wieder aufgebaut. In der neuen Polizei sind viele ehemalige Soldaten der EPRDF-Truppen integriert.

12.3. Milizen

Die Truppen der EPRDF haben als staatliche Miliz die Rolle der Armee sowie teilweise auch der Polizei übernommen. Daneben gibt es von verschiedenen Parteien und Bewegungen private Milizen, wie etwa die schätzungsweise 20'000 bewaffneten Anhänger der OLF. Einige der ehemaligen Soldaten des Mengistu-Regimes haben ihre Waffen behalten und haben sich zu bewaffneten Banden (Shiftas) zusammengeschlossen, die in abgelegenen Gebieten Reisende überfallen.

12.4. Geheimdienste

Bestand unter dem Mengistu-Regime noch ein gut organisierter Geheimdienst, der mit Hilfe der damaligen DDR aufgebaut wurde, so ist über die Tätigkeit des heutigen Geheimdienstes wenig bekannt. Man kann davon ausgehen, dass vor allem die Tätigkeit der Opposition (siehe Kapitel 15.2. Oppositionsparteien) im Ausland mit Interesse beobachtet wird.

13. Inhaftierung und Strafvollzug

Die neue Verfassung verbietet willkürliche Verhaftungen. Eine verdächtige Person darf nur für 24 Stunden festgehalten werden, dann müsste entweder Anklage erhoben werden und in den meisten Fällen müsste diese Person gegen eine Kaution bis zur Gerichtsverhandlung freigelassen werden. Bei Kapitalverbrechen wie etwa Mord kann jemand während vier Wochen ohne Anklage zum Zwecke der polizeilichen Ermittlungen festgehalten werden und für weitere zwei Wochen, in denen der Staatsanwalt die Anklageschrift vorbereitet. Diese Bestimmungen werden regelmässig nicht eingehalten und in den Gefängnissen der Polizeistationen und der Kebelles werden häufig Personen vorübergehend ohne Haftbefehl festgehalten. Trotz der meist kurzen vorübergehenden Festnahmen bleiben viele Verdächtige auch längere Zeit inhaftiert, ohne dass gegen sie Anklage erhoben würde. Dieser Umstand wird hauptsächlich dem akuten Mangel an Personal bei den Richtern, Untersuchungsrichtern, Staatsanwälten und Anwälten zugeschrieben. Von den über 1'300 Beamten des ehemaligen Mengistu-Regimes, die im Jahre 1991 festgenommen wurden, stehen seit Dezember 1994 noch 45 vor einem Gericht, welches als "afrikanisches Nürnberger Tribunal" bekannt ist. Gegen die 45 Anwesenden und weitere 20 Abwesende wird wegen Verbrechen gegen die Menschheit und wegen Völkermord verhandelt.

14. Allgemeine Menschenrechtssituation

Die Menschenrechtssituation hat sich mit der Übergangsregierung seit Mai 1991 und der neuen Regierung seit August 1995 merklich verbessert. Die Regierung spricht sich deutlich für den Schutz der Menschenrechte aus und hat schon verschiedene Schritte für eine Umsetzung dieser Absicht unternommen. Die Menschenrechte sind durch die äthiopische Verfassung garantiert, Äthiopien ist seit September 1993 Mitglied der UNO-Menschenrechtskonventionen und in Äthiopien ist eine Menschenrechtsorganisation - der "Ethiopian Human Rights Council" (EHRCO) ohne Behinderung seitens der Regierung tätig. Trotz dieser positiven Schritte der Regierung existieren glaubhafte Berichte über Menschenrechtsverletzungen, insbesondere willkürliche Verhaftungen, Inhaftierungen über längere Zeit ohne Anklageerhebung, Verschwindenlassen von Personen, Folter, extralegale Tötungen durch die Sicherheitskräfte und Behinderungen der Pressefreiheit sowie der Versammlungsfreiheit. Verschiedene Beobachter sind sich weitgehend einig, dass es sich dabei zwar nicht um isolierte Einzelfälle handelt, aber auch nicht um systematische Menschenrechtsverletzungen, die durch die Behörden begangen oder toleriert werden. Die politische Opposition kann sich - mit gewissen Einschränkungen - frei äussern. Es ist eine äthiopische Tradition, dass die Interessen einer Gruppe oder einer Ethnie nicht nur mit gewaltlosen Mitteln durchgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Inhaftierung von Parteimitgliedern in manchen Fällen keine politische Verfolgung ist, sondern eine Verfolgung von Straftraten. Diese Interpretation ist allerdings umstritten, denn verschiedentlich sollen die Straftaten auch nur als Ausrede unterstellt worden sein, um in Wirklichkeit politisch unliebsame Aktivisten einzuschüchtern oder zu inhaftieren. Die freie Meinungsäusserung ist zwar garantiert, aber gleichzeitig limitiert. Das Pressegesetz von Oktober 1992 gibt der Regierung die Möglichkeit, dennoch eine Zensur auszuüben, wenn die "Sicherheit des Staates in Gefahr ist", wenn "falsche oder diffamatorische Informationen veröffentlicht werden" und wenn "zum bewaffneten Konflikt aufgerufen wird". Tatsächlich sind Verhaftungen und Inhaftierungen von Journalisten sehr zahlreich.

15. Politische Bewegungen

15.1. Regierungsparteien

– ANDM, Amhara National Democratic Movement. Gegründet 1981 als "Ethiopian People's Democratic Movement" (EPDM) mit dem hauptsächlichen Ziel der Bekämpfung des Mengistu-Regimes, war diese Tochterorganisation der "Tigray People's Liberation Front" (TPLF) ursprünglich mit der EPRP durch das gemeinsame Ziel des Sturzes von Mengistu verbunden. Die legal tätige ANDM ist der amharische Flügel der heute herrschenden EPRDF und hat mit dem Vize-Premierminister und Verteidigungsminister Tamrat Layne eine wichtige Stellung in der Regierung. In der ANDM sind auch einige Führer der EPRP und der EDU tätig. Aufgrund von internen Streitigkeiten zwischen ANDM und EPRDF sind auch schon Mitglieder der ANDM aus dem Exekutivkomitee der EPRDF ausgeschlossen worden. Die ANDM ist in den Regionen des Hochlandes Gondar, Gojjam und Wollo tätig und hat enge Beziehungen zur TPLF.

– EDORM, Ethiopian Democratic Officers' Revolutionary Movement. Die EDORM wurde im April 1990 von ehemaligen Armeeoffizieren gegründet, die sich der TPLF angeschlossen haben - sie waren in der Gefangenschaft der TPLF - und nunmehr gegen das Mengistu-Regime kämpften. Ihr Führer ist General Bereta Gomoraw.

– EPDM, Ethiopian People's Democratic Movement. è siehe ANDM

– EPRDF, Ethiopian People's Revolutionary Democratic Front. Die EPRDF ist seit Januar 1989 ein Zusammenschluss von vier Gruppierungen, der TPLF, der OPDO, der ANDM (früher EPDM) und der EDORM. Ihr Führer ist Meles Zenawi. Die EPRDF hat im "Übergangsparlament" 32 von 87 Sitzen. Ihr ursprünglich marxistisches Programm ist in eine Mischung aus Kommunismus und Elementen eines westlich-demokratischen Systems übergegangen.

– OPDO, Oromo People's Democratic Organization. Die OPDO ist eine der EPRDF nahestehende Partei, die vor allem in der Provinz Shoa tätig ist. Sie wird allerdings von den Oromo als "trojanisches Pferd" der EPRDF abgelehnt. Ihr Generalsekretär ist Mecho Yohannis Letta. Im Oktober 1992 wurde bekannt, dass verschiedene OPDO-Politiker durch die EPRDF festgenommen wurden, weil sie sich mit der OLF verbündet hatten.

– TPLF, Tigray People's Liberation Front. Die TPLF existiert seit 1975 und hat 1985 eine politische Partei gegründet, die "Marxist-Leninist Ligue of Tigre" (MLLT). Die TPLF ist ausschliesslich in der Provinz Tigre tätig. Sie publiziert eine Parteizeitung, die "Yetigil Teri" und unterhält eine Radiostation, die "Voice of the Tigray Revolution". Ihr Führer, Meles Zenawi, ist gleichzeitig auch Premierminister.

15.2. Legale Oppositionsparteien

– AAPO, All Amhara People's Organization. Gegründet wurde die AAPO nach der Machtübernahme der EPRDF im Jahre 1991. Diese Bewegung besteht ausschliesslich aus Amharen, insbesondere aus Shoa-Amharen (Shoa ist die ehemalige Region in der Umgebung von Addis Abeba). Die AAPO ist gegen die Regionalisierung von Äthiopien und befürchtet einen Zerfall des ehemals amharischen Imperiums, Die AAPO ist strikt für die Einheit Äthiopiens und lehnt die Unabhängigkeit Eritreas ebenso ab wie die Politik der Regionalisierung. Ihr Vorsitzender, Asrat Woldeyes, befindet sich zur Zeit in Haft aufgrund einer Verurteilung wegen "Aufruf zum bewaffneten Widerstand".

– ALF, Afar Liberation Front. Die ALF wurde 1975 gegründet und hat an der Seite der ELF gegen das Mengistu-Regime gekämpft. Der Vorsitzende der ALF, Sultan Ahmed Ali Mirreh von Awsa ist 1991 aus dem Exil zurückgekehrt. Die ALF möchte eine Autonomie für die Afar erreichen, die in den Staaten Eritrea, Djibouti und Äthiopien leben. Der militante Flügel der ALF verübt verschiedentlich Gewaltakte in Eritrea und Djibouti.

– CAFPDE, Coalition of Alternative Forces for Peace and Democracy in Ethiopia. Die CAFPDE wurde anlässlich der Konferenz in Addis Abeba im Dezember 1993 gegründet und ist ein loser Zusammenschluss der meisten Oppositionsparteien. Ihr gehören die AAPO, die SEPDC, die OLF und die COEDF an. Der Vorsitzende der CAFPDE ist Beyene Petros.

– EDC, Ethiopian Democratic Coalition. Die EDC existiert seit September 1991 und ist eine legale Partei in Äthiopien, die allerdings ihre hauptsächliche Anhängerschaft in den USA unter den Exil-Äthiopiern findet. Die EDC setzt sich für die Gleichberechtigung aller Ethnien in Äthiopien ein und ist gegen eine Ein-Parteien-Herrschaft. Die EDC wird von Meshesha Biru geleitet.

– EDU, Ethiopian Democratic Union. Die EDU wurde von Ras Seyun Mengesha (Prinz von Tigre) gegründet und hat lange Zeit gegen die TPLF gekämpft, diesen militärischen Kampf aber verloren. Die EDU, die Gründungsmitglied der COEDF war, ist heute in zwei Flügel gespalten. Während die Anhänger von Ras Mengesha die COEDF verlassen haben und nach Äthiopien als legale Partei zurückgekehrt sind, blieben einige Mitglieder der EDU im Exil und sind weiterhin in der COEDF (siehe EDU im Kapitel "illegale Opposition"). Der legale Flügel der EDU ist in Tigre tätig. Die Aktivität der EDU wird nach unbestätigten Berichten in Tigre durch die TPLF behindert und die Mitglieder der EDU sollen beispielsweise von einer staatlichen Anstellung ausgeschlossen sein.

– ENDO, Ethiopian National Democratic Organization. è siehe EPDA ("illegale Oppositonsparteien").

– IFLO, Islamic Front for the Liberation of Oromo. Die IFLO wurde 1986 gegründet durch die Umbenennung des Jaaraa-Flügels der OLF. Die IFLO mit ihrem Führer Sheikh Jaaraa fordert die Gründung eines islamischen Oromo-Staates. Die IFLO ist in der Umgebung von Harrar aktiv und kämpfte seit 1988 an der Seite des damaligen somalischen Staatschefs Siyad Barre. Deshalb haben vermutlich auch einige geflohene Leute des Barre-Regimes bei der IFLO Zuflucht gefunden. Die IFLO wurde nach Juli 1991 vorerst von der EPRDF als Opposition zur OLF unterstützt, die IFLO hat 3 Sitze im Übergangsparlament. Die IFLO hat erst seit 1991 einigen Zulauf, so dass sie inzwischen eine Gefahr für die EPRDF ist, bzw. für ihren Koalitionspartner OPDO.

– Mo-Anbessa (Siegreicher Löwe). Mo-Anbessa ist eine legale Partei, die im November 1991, nach dem Machtwechsel gegründet wurde. In ihr finden sich die Anhänger eines Königreiches Äthiopien, darunter viele Amharen. Ihr Vorsitzender ist Dr. Getachew Mekasha. "Mo-Anbessa" fordert eine Monarchie in einem demokratischen Äthiopien (etwa analog wie in Grossbritannien). Sie möchte den Sohn von Haile Selassie, Amha Selassie I, als Thronfolger einsetzen.

– OALF, Oromo Abo Liberation Front. Diese entstand aus der Somali Abo Liberation Front (SALF), die von Siyad Barre gefördert wurde. Die OALF bemüht sich um eine Anerkennung der Oromo in Somalia. Wurden ursprünglich von der EPRDF unterstützt, die nun aber eine zu weit gehende Autonomie der OALF verhindern will. Die EPRDF hat lokale Milizen der OALF jüngst entwaffnet.

Als Führungspersönlichkeiten der OALF bekannt sind Mohamed Sirage, Adem Ibrahim und Siraj Hajj Ishaq. Die OALF ist eine legale islamische Partei. Die OALF hatte ursprünglich durch geschickte Allianzen (mit der OPDO, UOPLF und der IFLO) an politischem Gewicht gewonnen, verlor dann aber aufgrund von Streitigkeiten mit der EPRDF vorübergehend den einzigen Sitz im Parlament, hat diesen aber seit April 1992 wieder inne.

– SEPDC, Southern Ethiopian People's Democratic Coalition. Die SEPDC existiert seit März 1992 und ist ein Zusammenschluss von ethnisch-politischen Gruppierungen unter der Führung von Beyene Petros, die auf Initiative der EPRDF gegründet wurden. Zur SEPDC gehören:

Gurage People's Democratic Front (GPDF),
Hadia National Democratic Organization (HNDO),
Kaffa People's Democratic Union (KPDU),
Omo People's Democratic Union (OPDU),
Sidamo Liberation Movement (SLM),
Wolleyta People's Democratic Organization (WPDO),
Yem People's Democratic Movement (YPDM).

Die SEPDC ist - obwohl sie enge Verbindungen zur EPRDF unterhält - kritisch gegenüber der EPRDF eingestellt.

– WSLF, Western Somali Liberation Front. 1975 gegründet, Mogadiscio (Somalia), möchte die Region Ogaden mit Somalia vereinen oder aber eine autonome Region Ogaden in Äthiopien erreichen. Ihr Generalsekretär ist Abdi-Nasir Sheikh Abdullahi. Die WSLF ist unbestätigten Berichten zufolge noch vereinzelt in der Region Ogaden militärisch aktiv. Die WSLF erhielt vor allem von Somalia Unterstützung, aber auch von Ägypten, Irak und Pakistan.

15.3. Illegale Oppositionsparteien

– COEDF, Coalition of Ethiopian Democratic Forces. Zur COEDF gehören die Parteien EPDA, Meisone, EPRP, TDM und Teile der EDU. Letztere verliess diese Allianz und beteiligte sich schliesslich an der Nationalkonferenz im Juli 1991. Bekannte Führungspersönlichkeiten der COEDF sind Abera Yemane, Genenew Assefa und Guenet Girma.

– EDU, Ethiopian Democratic Union. (siehe auch EDU im Kapitel "legale Oppositionsparteien). In der EDU sind seit 1976 die Anhänger der Monarchie und des Kaisers Haile Selassie organisiert. Die EDU war vor allem in der Region Tigre tätig, wo sie jetzt von der TPLF verdrängt wurde.

– EPDA, Ethiopian People's Democratic Alliance. Die EPDA wurde 1982 gegründet durch den konservativen Flügel der EDU im amerikanischen Exil. Später war die EPDA ein wichtiges Mitglied der COEDF. Zumindest ein Teil - jener unter der Führung von Kifle Wedajo hat die COEDF verlassen und sich als legale Partei "Ethiopian National Democratic Organization" (ENDO) in Äthiopien registrieren lassen (siehe ENDO unter "legale Oppositionsparteien")

– EPRP, Ethiopian People's Revoutionary Party. Gegründet 1972, ist diese Bewegung hauptsächlich entstanden aus der Studentenbewegung der 60er Jahre ausserhalb Äthiopiens. Die EPRP ist eine marxistische Bewegung, die hauptsächlich aus amharischen Akademikern besteht. Sie verlangt die Errichtung einer Volksregierung und bekämpfte in den 70er Jahren die Regierung Mengistu mit Terrorakten. Die EPRP hat sich mit der EDU verbündet und soll auch mit der TPLF in den 80er Jahren zusammen gekämpft haben. Die EPRP ist die wichtigste Gruppierung in der COEDF. Die EPRP ist nach wie vor illegal und bekämpft die aktuelle Regierung auch militärisch in der ehemaligen Region Gojjam (heute Region Amhara).

– Medhin, Ethiopian Medhin Democratic Party (EDMP). Die EDMP, bekannt unter dem Kürzel "Medhin" ist eine amharische Partei unter der Führung des früheren Erziehungsministers Goshu Wolde. Die Partei ist in Äthiopien illegal und ist hauptsächlich im Exil in den USA tätig. Sie setzt sich für die Einheit des Landes sowie für eine angemessene Vertretung der Amharen in der Regierung ein, ein Sezessionsrecht einzelner Ethnien lehnt sie ab.

– Meisone, Mela Etiopia Socialist Netanake (All Ethiopia Socialist Movement). Die Meisone, eine amharische Bewegung, die aus einer Studentenbewegung entstand und eine marxistisch-leninistische Organisation war, beherrschte das "Provisional Office of Mass Organization Affairs" (POMOA) und unterstützte das Mengistu-Regime. Die Bewegung Meisone bekämpfte die EPRP und wurde dabei namentlich von der Regierung unterstützt, was zum "Roten Terror" in den Jahren 1976-1978 führte. Später kam es dann zum Bruch zwischen Meisone und der Mengistu-Regierung, und Meisone wurde ebenfalls bekämpft. Die illegale Meisone ist heute Mitglied des Oppositions-Bündnisses COEDF.

– NDU, National Democratic Union. Die NDU unter der Führung von Tsegaye Abye ist gegen ein föderatives Äthiopien und wurde im November 1992 verboten, weil sie angeblich einen bewaffneten Konflikt befürwortet.

– OLF, Oromo Liberation Front. Die OLF ist vor allem unter den Oromo im Süden und Süd-Westen vertreten. Die OLF wurde von der EPLF trainiert und eröffnete 1980 ein Büro in Mogadiscio, um besser mit der WSLF kooperieren zu können. Die OLF war ursprünglich an der Regierung beteiligt, ist aber seit den Wahlen im Juni 1992 aus dem Kabinett und aus dem Übergangsparlament ausgetreten und befindet sich seitdem in Konflikt mit der EPRDF. Die Führungspersönlichkeiten der OLF sind Lencho Letta und Ibssa Gutema.

– ONLF, Ogaden National Liberation Front. Die 1986 gegründete ONLF befürwortet eine Sezession des Gebietes Ogaden von Äthiopien. Sie bekämpft auch mit militärischen Mitteln die Herrschaft der EPRDF in der Region Ogaden (heute Region 5: Somali).

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